Schadensersatz als rückwirkendes Ereignis
Sachverhalt:
Ein Geldanleger hatte in den Jahren 1999 bis 2002 Aktien der X-AG erworben. Wegen eines Kurseinbruchs erlitt er bei dem Verkauf 2002 hohe Verluste. Nachdem das Finanzamt diese Beträge in einem Verlustfeststellungsbescheid teils nach § 17 EStG, teils nach § 23 EStG berücksichtigt hatte, wollte es den Verlustfeststellungsbescheid zulasten des Klägers ändern, nachdem dieser von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schadensersatz erstritten hatte.
Entscheidung:
Das Finanzgericht sah die rückwirkende Änderung des Verlustfeststellungsbescheids nicht als zulässig an. Die Rechtsprechung habe zwar die rückwirkende Änderung von Veräußerungsgewinnen für zulässig gehalten, wenn der Kaufpreis nachträglich herabgesetzt werde, etwa aufgrund einer auflösenden Bedingung im Kaufvertrag, außerdem bei einer Minderung der Anschaffungskosten und sogar bei Schadensersatzzahlungen einer Versicherung. Im Urteilsfall beruhe der Schadensersatz jedoch auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage. Er berühre deshalb weder die Anschaffungskosten noch den Erlös aus den Aktiengeschäften.
Praxishinweis:
Die Rechtslage kann nicht als geklärt angesehen werden. Im wirtschaftlichen Ergebnis ändert der Schadensersatz den Verlust aus Aktiengeschäften, für die das Gesetz eine punktuelle Gewinnermittlung vorsieht. Deshalb könnte der BFH durchaus anders entscheiden. Dafür spricht unter anderem, dass es zu unbefriedigenden Ergebnissen führen würde, den Schadensersatz erst im Jahr der Zahlung (oder gar nicht?) steuerlich zu erfassen. Das Finanzgericht hat diese Frage offen gelassen.
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.12.2014, 8 K 2065/12, Haufe Index 7697505
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
336
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
236
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
206
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
144
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
107
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
100
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
100
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
94
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
93
-
Werbungskosten bei Auslandssemester
90
-
Zur Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
10.08.2026
-
Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts in Kindergeldverfahren
10.08.2026
-
Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil
10.08.2026
-
Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
06.08.2026
-
Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
06.08.2026
-
Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
03.08.2026
-
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
03.08.2026
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
31.07.2026
-
Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.07.2026