Prüfungen nach dem Mindestlohngesetz durch Zollämter
Mindestlohnprüfung durch das Zollamt
Strittig ist der Fall einer Kapitalgesellschaft, die in Tschechien ansässig ist und dort ein Speditionsunternehmen betreibt. Mitarbeiter des Hauptzollamts überprüften im Juli 2018 auf einem Autobahnparkplatz einen Lkw der Kapitalgesellschaft. Aus den Unterlagen des Fahrers ergab sich, dass auch Transporte zu Empfängern in Deutschland durchgeführt wurden. Der Fahrer hat außerdem angegeben, dass er 8 bis 10 Stunden pro Tag für einen Monatslohn von 1.500 EUR tätig sei.
Hauptzollamt erließ Prüfungsverfügung
Das Hauptzollamt erließ daraufhin gegenüber der Kapitalgesellschaft eine Prüfungsverfügung. Geprüft werden soll, ob das Beschäftigungsverhältnis des angetroffenen Fahrers für den Zeitraum 1.6. bis 10.7.2018 die Vorschriften des MiLoG erfüllt hat. Die Antragstellerin vertritt die Auffassung, dass dieses Gesetz auf EU-Ausländer nicht anwendbar sei. Das FG Münster entschied jedoch zuungunsten der Klägerin und lehnte den Antrag auf Aussetzung ab.
FG Münster, Beschluss v. 26.9.2019, 9 V 1280/19 AO, veröffentlicht am 15.11.2019
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