Nachweis einer verdeckten Treuhandschaft bei Kommanditanteilen

Das FG Düsseldorf hat sich mit der Zurechnung von Kommanditanteilen und dem Nachweis einer verdeckten Treuhandschaft befasst.

Folgender Sachverhalt wurde verhandelt: Der Kläger war bis 2012 mit 40 % als Kommanditist an der J.-GmbH & Co. KG beteiligt. Nach dem Verkauf seiner Anteile rechnete das Finanzamt ihm den Veräußerungsgewinn zu.

Zurechnung der Anteile

Der Kläger argumentierte, dass die Anteile der F.-GmbH & Co. Q.-KG als Treugeberin zuzurechnen seien, da diese aufgrund kartellrechtlicher Vorgaben nicht alle Anteile selbst halten durfte. Die Treuhandschaft sei nicht offengelegt worden, ergebe sich jedoch aus Indizien wie der unentgeltlichen Abtretungsoption und der Finanzierung durch die F. Das Finanzamt erkannte das Treuhandverhältnis nicht an, da es an einer schriftlichen Vereinbarung fehlte und der Kläger die Einkünfte jahrelang akzeptiert hatte.

Verdeckte Treuhandschaft

Das FG entschied zugunsten des Klägers und erkannte die verdeckte Treuhandschaft an. Er stützte sich auf Zeugenaussagen und die Gesamtumstände, die das fehlende wirtschaftliche Eigentum des Klägers belegten. Die Beteiligung diente der Umgehung kartellrechtlicher Vorgaben. Die Entscheidung ist rechtskräftig, da keine Revision zugelassen wurde.

FG Düsseldorf, Urteil v. 17.10.2024, 9 K 443/21 F


Schlagworte zum Thema:  Anteilsübertragung, Beteiligung, Treuhand