Die nachfolgende Tabelle fasst die wichtigsten Informationen zum Investitionsabzugsbetrag in kurzer Form zusammen.

Anwendung

Gewinnermittlungsart durch Betriebsvermögensvergleich und durch Einnahme-Überschuss-Rechnung, nicht hingegen bei Durchschnittssätzen in der Land- und Forstwirten gem. § 13a EStG und bei Tonnagebesteuerung für Handelsschiffe gem. § 5a EStG.

Personenkreis

Stpfl. aller Rechtsformen - Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften, Betriebs- und Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung, Organträger und -gesellschaft bei einer Organschaft und Gemeinschaften

Gültigkeit

Wirtschaftsjahre, die nach dem 17.8.2007 enden und bei selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG mit kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr erstmals für den Veranlagungszeitraum 2007

Inanspruchnahme

Gewinnminderung außerhalb der Bilanz, auch wenn dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht

Ausschluss

Kein Abzug, wenn absehbar ist, dass der Betrieb aufgegeben oder veräußert wird und nicht als „Restbetrieb” fortgeführt wird

Höchstbetrag

bis zu 200.000 EUR

Begünstigte Wirtschaftsgüter

abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, gebraucht und neu, nicht aber immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzanlagen oder Güter, die mit dem Grund und Boden, Gebäuden oder selbständigen Gebäudeteilen in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen.

Betriebsgrößenmerkmal

Bilanz

2007, 2008 und ab 2011: 235.000 EUR

2009 und 2010: 335.000 EUR

Betriebsgrößenmerkmal

Überschuss Freiberufler

2007, 2008 und ab 2011: 100.000 EUR

2009 und 2010: 200.000 EUR

Betriebsgrößenmerkmal

Wirtschaftswert Landwirt

2007, 2008 und ab 2011: 125.000 EUR

2009 und 2010: 175.000 EUR

Existenzgründer

Keine Sonderprivilegien

Investitionszeitraum

in den dem Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden 3 Wirtschaftsjahren

Nutzung

Mehr als 90 % betrieblich

Dokumentation

Funktion in Stichworten und voraussichtlicher Erwerbszeitpunkt sowie zusätzliche Bedingungen bei Betriebseröffnung und wesentlicher Betriebserweiterung

Folgen bei Anschaffung

Gewinnerhöhung um Investitionsabzugsbetrag

Minderung der AfA-Bemessungsgrundlage Gewinnauswirkung 0

Folgen bei Nicht-Investition

Rückwirkende Gewinnerhöhung im Jahr der Inanspruchnahme (mit Steuerverzinsung)

Andere Gründe für Rückgängigmachung

Das erworbene Wirtschaftsgut ist nicht begünstigt, oder nicht funktionsgleich mit dem geplanten Gut, die Verbleibens- und Nutzungsfristen im Betrieb werden nicht eingehalten oder es erfolgt eine schädliche Verwendung durch eine mindestens 10%ige Privatnutzung

Sonder-AfA

Sie ist pro Jahr in voller Höhe und nicht nur zeitanteilig in Anspruch zu nehmen. Die Sonder-AfA kann berücksichtigt werden, sobald Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen. Für den Beginn der AfA ist es nicht erforderlich, dass das gelieferte bewegliche Anlagegut bereits eingesetzt wird. Die Sonder-AfA darf von den Beteiligten an Personengesellschaft oder Gemeinschaft nur einheitlich vorgenommen werden. Das bedeutet einheitliche AfA-Methode und einheitlicher -Satz sowie kein Verzicht durch einzelne Beteiligte.

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