EuGH-Vorlage zur Prüfung von Gutglaubensschutz im Verfahren der Steuerfestsetzung
Hintergrund: Guter Glaube des Leistungsempfängers an die Erfüllung der Voraussetzungen für Differenzbesteuerung
Die Klägerin handelt u.a. mit Uhren. In ihren Umsatzsteuererklärungen wandte sie auf einen Teil ihrer Umsätze die sog. Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) an, bei der nicht der gesamte Verkaufspreis der Uhr, sondern lediglich die Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Einkaufspreis der Umsatzsteuer unterworfen wird. Dies ist u.a. möglich, wenn der Vorlieferant, der der Klägerin die Uhr verkauft hat, ebenfalls ein Wiederverkäufer ist. In den Fällen, in denen die Vorlieferanten in ihren Rechnungen an die Klägerin angegeben hatten, dass dies in Bezug auf die gelieferten Uhren der Fall sei, wendete die Klägerin die Differenzbesteuerung an.
Nachdem das Finanzamt (FA) festgestellt hatte, dass die Angaben der Vorlieferanten in den Rechnungen teilweise unzutreffend waren, berief sich die Klägerin darauf, dass sie gutgläubig gewesen sei und berechtigterweise auf die Angaben ihrer Vorlieferanten habe vertrauen dürfen.
Das FA setzte die Umsatzsteuer gleichwohl höher fest, was das Finanzgericht (FG) bestätigte. Das FG nahm an, dass es nicht prüfen müsse, ob die Klägerin tatsächlich gutgläubig gewesen sei, weil sich die Klägerin im Klageverfahren gegen den Umsatzsteuerbescheid (dem sog. Festsetzungsverfahren) nicht auf ihren angeblichen guten Glauben berufen dürfe. Hierzu müsse ein gesondertes Billigkeitsverfahren (z.B. Antrag auf Erlass der Umsatzsteuer) durchgeführt werden.
Entscheidung: Verweis auf gesondertes Billigkeitsverfahren unionsrechtlich zweifelhaft
Der XI. Senat des BFH hält es für unionsrechtlich zweifelhaft, ob es der Bundesrepublik Deutschland erlaubt ist, den Steuerpflichtigen zum Schutz seines guten Glaubens auf ein weiteres Verfahren (Billigkeitsverfahren) zu verweisen.
Erhebliche Verlängerung der Verfahrensdauer und doppeltes Kostenrisiko
Der BFH hält es für möglich, dass dem Steuerpflichtigen kein weiteres Verfahren zugemutet werden darf, weil ihm ein weiteres Verfahren "hinsichtlich seiner Länge, Komplexität und der damit verbundenen Kosten unverhältnismäßige Schwierigkeiten" bereitet. Als besonders kritisch sieht der BFH die erhebliche Verlängerung der Gesamtverfahrensdauer sowie das doppelte Kostenrisiko an, das ein Steuerpflichtiger eingehen muss, wenn er zunächst ein Klageverfahren gegen die Steuerfestsetzung und – zeitlich daran anschließend – ein Klageverfahren gegen eine ablehnende Billigkeitsentscheidung anstrengen muss.
Hinweis: Vorlagefrage bedeutsam für gesamtes Umsatzsteuerrecht
Bereits zwei Mal hatte der BFH zuvor in anderen Konstellationen (beim Vorsteuerabzug und beim Direktanspruch) dem EuGH eine ähnliche Frage gestellt (vgl. Vorlagebeschluss v. 6.4.2016, XI R 20/14, BFHE 254, 152, Rz 60 ff. und den Vorlagebeschluss v. 21.9.2016, V R 29/15, BFHE 255, 315, Rz 69 ff.). In beiden Fällen musste die Frage vom EuGH nicht mehr beantwortet werden, nachdem es aus anderen Gründen nicht mehr darauf ankam. Daher hat der BFH die (aus seiner Sicht weiterhin zweifelhafte) unionsrechtliche Frage nun ein drittes Mal dem EuGH vorgelegt, dieses Mal bei der Differenzbesteuerung.
Die Antwort des EuGH könnte daher für das gesamte Umsatzsteuerrecht (und nicht nur für die Differenzbesteuerung) von Bedeutung sein.
BFH, Beschluss v. 19.2.2025, XI R 23/24; veröffentlicht am 31.7.2024
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
457
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
379
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
356
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
349
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
306
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
300
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
2441
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
230
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
218
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
207
-
Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide nach Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
02.02.2026
-
Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit
02.02.2026
-
Verspätungszuschlag und Corona-Krise
02.02.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Januar 2026
30.01.2026
-
Verfassungsmäßigkeit der erhöhten Grundsteuermesszahl für Nichtwohngrundstücke
30.01.2026
-
Alle am 29.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen
29.01.2026
-
Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins
28.01.2026
-
Flughafen als erste Tätigkeitsstätte einer angestellten Flugbegleiterin
28.01.2026
-
Unterschrift des Insolvenzverwalters reicht bei Antragsveranlagung aus
26.01.2026
-
Genussrechtsausschüttungen kein Arbeitslohn
26.01.2026