Die BFH-Vorlage für das Bundesverfassungsgericht

Nach 1995 und 2006 liegt das Erbschaftsteuergesetz nun zum dritten Mal innerhalb von 20 Jahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur verfassungsrechtlichen Prüfung vor.

Der vorlegende BFH stört sich dabei im Wesentlichen an den erbschaftsteuerlichen Begünstigungsregelungen für die Übertragung von Unternehmensvermögen. Betroffen sind damit die Übertragung von Einzelunternehmen und Beteiligungen an gewerblichen Personengesellschaften, wie z. B. Beteiligungen an OHG und KG, und von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wie z. B. Anteilen an einer GmbH und einer AG. Diese Begünstigungen hält der BFH zum einen für nicht durch ausreichende Sach- und Gemeinwohlgründe gerechtfertigt. Zum anderen wiesen die Begünstigungsregelungen einen verfassungswidrigen Begünstigungsüberhang auf (BFH, Beschluss v. 27.9.2012, II R 9/11).

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Verfahren, das unter dem Aktenzeichen 1 BvL 21/12 geführt wird, ist in naher Zukunft zu rechnen. Die mündliche Verhandlung wurde zwischenzeitlich für den 8.7.2014 angekündigt. Im Hinblick auf das anhängige Verfahren erlässt die Finanzverwaltung Erbschaftsteuerbescheide aufgrund eines koordinierten Ländererlasses vom 14.11.2012 nur noch vorläufig. Einspruch ist damit bei solchen vorläufig erlassenen Erbschaftsteuerbescheiden nicht mehr erforderlich. Dagegen sollten Steuerbescheide, die noch vor dem Ländererlass ohne die Vorläufigkeit erlassen wurden, weiterhin durch Einspruch offen gehalten werden.

Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist derzeit nicht absehbar. Steuerpflichtige stehen daher vor dem Problem, ob Sie jetzt noch Schenkungen unter der Geltung des derzeitigen Erbschaftsteuerrechts vornehmen sollen oder besser die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten sollen. Dieser Beitrag versucht etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Zudem ist fraglich, zu welchen erbschaft- bzw. schenkungsteuerlichen Folgen es für in der Vergangenheit erfolgte Übertragungen kommt und wie man von möglichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts profitieren kann.