Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer noch in 2018
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Sie wird auf Grundstücke und Gebäude auf Basis der sogenannten Einheitswerte erhoben, die teils auf jahrzehntealten Daten beruhen. Die Berechnung der Einheitswerte geht im Westen auf das Jahr 1964, im Osten sogar auf das Jahr 1935 zurück. Das führt zu Ungerechtigkeiten, meint der BFH, der mehrere Fälle zur Überprüfung vorgelegt hat.
Reformvorschlag liegt schon länger vor
Eine Reform der Grundsteuer ist seit Jahren geplant. Ein Reformvorschlag des Bundesrats, zu dem eine Neubewertung der Grundstücke gehört, war im vergangenen Jahr im Bundestag hängen geblieben. Alle Beteiligten streben an, das Gesamtsteueraufkommen nicht wesentlich zu verändern.
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