
Am 5.9.2019 hat der BFH sechs Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Am 5.9.2019 hat der BFH sechs Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Gutachtertätigkeiten im Auftrag des MDK | Der BFH sieht es als zweifelhaft an, ob die nach nationalem Recht bestehende Umsatzsteuerpflicht für Gutachten, die eine Krankenschwester zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag des MDK erstellt, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. | BFH, Beschluss v. 10.4.2019, XI R 11/17 |
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer grundbesitzverwaltenden Kapitalgesellschaft bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen | Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags scheidet aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH neben einem Hotelgebäude auch Ausstattungsgegenstände (Bierkellerkühlanlage, Kühlräume, Kühlmöbel für Theken- und Büfettanlagen) mitvermietet, die als Betriebsvorrichtungen zu qualifizieren sind. | BFH, Urteil v. 11.4.2019, III R 36/15 |
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG | Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Österreich 2000) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (entgegen BFH-Urteile v. 24.6.2015, I R 29/14, BStBl II 2016, 258, und v. 17.12.2014, I R 23/13, BStBl II 2016, 261). | BFH, Urteil v. 27.2.2019, I R 81/17 |
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG (Parallelentscheidung zu dem Urteil v. 27.2.2019, I R 81/17) | Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 DBA-China 1985) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Forderungsausbuchung oder -abschreibung (entgegen Senatsurteile v. 24.6.2015, I R 29/14, BStBl II 2016, 258, und v. 17.12.2014, I R 23/13, BStBl II 2016, 261).. | Urteil v. 27.2.2019, I R 51/17 |
Zusammenhang einer gepachteten Jagd mit einem ebenfalls gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer Personengesellschaft | Die Einkünfte aus der Jagd stehen im Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetrieb, wenn sich das gepachtete Jagdausübungsrecht auf die bewirtschafteten Pachtflächen erstreckt. | BFH, Urteil v. 22.5.2019, VI R 11/17 |
Steuerabzug von Drittlands-Unternehmern auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren nur bei Gegenseitigkeit | Die im Vorsteuer-Vergütungsverfahren geltende Einschränkung des § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG zur Gegenseitigkeit findet gemäß § 15 Abs. 4b UStG unter den dort genannten Voraussetzungen auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren Anwendung. | Urteil v. 22.5.2019, XI R 1/18 |
Alle am 29.8.2019 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen