
Am 04.01.2017 hat der BFH 11 Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Kosten einer Geburtstagsfeier als Werbungskosten | Die Aufwendungen sind beruflich veranlasst, wenn die Feier in erster Linie nicht der gesellschaftlichen Repräsentation, sondern der Pflege des Betriebsklimas und dem Dank an die Belegschaft dient. | |
Entfernungspauschale nicht gleichheitswidrig | Die Ausnahme der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel von der Abzugsbeschränkung verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz. | |
Kein Splitting für Alleinerziehende | Die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif ist nicht gleichheitswidrig; Minderung von Krankheitskosten um die zumutbare Belastung. | |
Vorsteuerabzug bei unternehmerische Mindestnutzung | Unionsrechtswidriger Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei fehlender unternehmerischer Mindestnutzung (zur Rechtslage 2008). | |
Reisekosten bei Dienstaufwandsentschädigung | Die eine steuerfreie Reisekostenvergütung übersteigenden Reisekosten sind nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn daneben eine - auch Reisekosten umfassende - Dienstaufwandsentschädigung gezahlt wird. | |
Gewerbesteuerrechtliche Hinzuziehung von Mietzinsen | Die Hinzurechnung von Mietzinsen setzt voraus, dass sich die Entgelte auf die Benutzung solcher unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beziehen, die im Eigentum eines anderen stehen. | |
Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk | Die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Marktpreise der produzierten Strom- und Wärmemenge ist sachgerecht (objektbezogener Umsatzschlüssel). | |
Unberechtigter Steuerausweis im Gebührenbescheid eines Zweckverbands zur Tierkörperbeseitigung | Ein nicht unternehmerisch tätiger öffentlich-rechtlicher Zweckverband zur Tierkörperbeseitigung weist unberechtigt USt gesondert aus, wenn er in Gebührenbescheiden als Teil der Entsorgungsgebühr ein Nettoentsorgungsentgelt nebst darauf entfallendem Steuerbetrag angibt. | |
Ausgleichszahlung bei Übertragung einer Anwartschaft auf Altersversorgung. | Ausgleichszahlungen eines Arbeitnehmers zur Anrechnung von Dienstzeiten durch den neuen Arbeitgeber sind als Werbungskosten abziehbar. | |
Verkauf von Grundbesitz an einen Landkreis | Der Verkauf von Grundstücken durch eine GmbH an einen Landkreis ist nicht nach § 4 Nr. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. | |
Kein Abzug des "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens | Der von Bausparkassen gebildete Fonds war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht abziehbar. |
Alle am 21.12.2016 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen