Am 25.04.2018 hat der BFH neun Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
ESt-Pauschalierung für zusätzliche Zuwendungen | Die Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen erfasst nur zusätzliche Zuwendungen, die bei den Empfängern zu steuerpflichtigen Einkünften führen. Dass die Zuwendung zur Leistung eines Dritten hinzutritt, genügt nicht. | |
Entschädigung für entgangene Einnahmen und steuerfreier Schadensersatz | Wird neben einer üblichen Entschädigung für entgangene Einnahmen die Gesamtzahlung durch eine weitere Zahlung verdoppelt, spricht dies indiziell insoweit für eine steuerfreie Schadensersatzleistung. | |
Bescheidänderung wegen neuer Tatsachen | Verzichtet das FA auf die Abgabe einer förmlichen Erklärung und beantwortet der Steuerpflichtige die stattdessen vom FA gestellten Fragen, ist das FA an einer Bescheidänderung gehindert, wenn es später Kenntnis von steuererhöhenden Tatsachen erlangt. | |
KMU-Eigenschaft während des Verbleibenszeitraums | Ein Anspruch auf erhöhte Investitionszulage für KMU besteht nicht, wenn das Unternehmen nicht während des gesamten Verbleibenszeitraums die Begriffsdefinition für KMU erfüllt (entgegen BMF-Schreiben v. 20.1.2006, BStBl I 2006, 119, Rz 128). | |
Kindergeld während Untersuchungshaft eines Kindes | Eine unschädliche Unterbrechung der Berufsausbildung liegt nicht vor, wenn das Kind weder während der Untersuchungshaft noch im Anschluss an deren Ende eine Ausbildung beginnt oder fortsetzt. | |
Erwerb einer Rückdeckungsforderung | Die Anschaffung eines Rückdeckungsanspruchs ist regelmäßig keine von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG erfasste Anschaffung von Wertpapieren und vergleichbaren, nicht verbrieften Forderungen und Rechten des Umlaufvermögens. | |
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung | Übersteigt die Gegenleistung den Wert des veräußerten Wirtschaftsguts, spricht dies dafür, dass der übersteigende Teil nicht zum Veräußerungspreis gehört. | |
Vorsteuerabzug bei Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags | Der Verpächter ist bei vorzeitiger Auflösung einer steuerpflichtigen Verpachtung zum Abzug der ihm vom Pächter in Rechnung gestellten Steuer für dessen entgeltlichen Verzicht auf die Rechte aus einem langfristigen Pachtvertrag jedenfalls dann berechtigt, wenn die vorzeitige Auflösung zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Pachtverhältnis noch besteht und eine beabsichtigte (steuerfreie) Grundstücksveräußerung noch nicht festgestellt werden kann. | |
Rüge der Nichtvorlage an den EuGH | Die Beurteilung, ob die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt, obliegt allein dem nationalen Gericht. |
Alle am 18.04.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen