Alle am 24.10.2018 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Hinweis: Derzeit besteht auf der Homepage des Bundesfinanzhofs ein Problem mit einem ungültigen Sicherheitszertifikat. Nach Auskunft des BFH soll das Problem in Kürze behoben sein.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Abzug einer bis zum 10.01. des Folgejahrs geleisteten USt-Vorauszahlung | Eine USt-Vorauszahlung, die innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahrs geleistet wird, ist auch dann im Vorjahr abziehbar, wenn der 10.01. des Folgejahrs auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt (entgegen § 11 H 11 "Allgemeines/"Kurze Zeit" EStH 2017). | |
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Freizeitparks | Die Steuersatzermäßigung für die Tätigkeit als Schausteller gilt nicht für ortsgebundene Schaustellerunternehmen. | |
Zugangsvermutung für Verwaltungsakte bei Beauftragung eines Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers | Die Beauftragung eines privaten Postdienstleisters unter Einschaltung eines Subunternehmers kann wegen eines möglicherweise längeren Postlaufs für die Zugangsvermutung innerhalb der Dreitagefrist von Bedeutung sein. | |
Übereignung des Inventars einer Gaststätte bei gleichzeitiger Anmietung der Gaststätte vom Eigentümer der Immobilie | Die Übertragung des Inventars einer Gaststätte ist auch dann eine nicht der USt unterliegende Geschäftsveräußerung, wenn der Erwerber mit dem übertragenen Inventar die Gaststätte dauerhaft fortführen kann und selbst über die erforderliche Immobilie verfügt, weil er diese von einem Dritten gepachtet hat. | |
Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten | Der Sondernutzungsberechtigte hat über seinen Miteigentumsanteil hinaus i.d.R. kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Gemeinschaftseigentum. | |
Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage in Rechnung gestellten GewSt | Stellt eine Personengesellschaft als Schuldner der GewSt ihren Gesellschaftern aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung eine Erstattung von GewSt in Rechnung, handelt es sich um eine Gewinnverteilungsabrede, die bei den Gesellschaftern nicht zu Sonderbetriebsausgaben führt. | |
Zusammenveranlagung nach bestandskräftiger Einzelveranlagung | Die Wahl der Zusammenveranlagung setzt voraus, dass der Bescheid des anderen Ehegatten geändert werden kann. Falls dieser bestandskräftig ist, kommt als Rechtsgrundlage § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (rückwirkendes Ereignis) auch dann in Betracht, wenn der andere Ehegatte besonders veranlagt wurde (Rechtslage 2008). |
Alle am 17.10.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
351
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
231
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Abschreibung für eine Produktionshalle
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Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
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5. Gewinnermittlung
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Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
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Hinzuschätzungen bei einem Restaurantbetrieb
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12.06.2026
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Alle am 11.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
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11.06.2026
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08.06.2026
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Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht
08.06.2026
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Alle am 5.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
05.06.2026
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Schätzung bei einem Restaurantbetrieb mit "all-you-can-eat"
03.06.2026