Alle am 18.9.2013 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb sind im Wege der AfA abziehbar | Kosten der Erbauseinandersetzung für die Überführung von Wirtschaftsgütern in die eigene Verfügungsmacht sind als Anschaffungsnebenkosten im Wege der AfA abziehbar (entgegen BMF-Schreiben v. 13.1.1993, BStBl I 1993, 80). | |
Keine Verteilung des Übergangsverlusts bei Wechsel der Gewinnermittlungsart | Es besteht kein Anspruch, den beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich entstandenen Verlust aus Billigkeitsgründen auf drei Jahre zu verteilen. | |
Leichtfertige Steuerverkürzung bei abweichenden Angaben in verschiedenen Steuererklärungen | Deklarieren Eheleute ihre Einkünfte in ihrer Gewinnfeststellungserklärung zutreffend, geben sie aber in der zugleich abgegebenen ESt-Erklärung niedriger an, kann eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegen. | |
Keine steuerbare Leistung beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen | Ein Unternehmer, der ein Portfolio zahlungsgestörter Forderungen erwirbt, erbringt an den Forderungsverkäufer keine entgeltliche Leistung dadurch, dass er diesen von der Verwaltung und Vollstreckung entlastet. | |
Grunderwerbsteuer bei Verwertungsbefugnis an Grundstücken | Die Einwirkungsmöglichkeiten eines Gesellschafters auf Gesellschafterebene reichen für eine der GrESt unterliegende Verwertungsbefugnis nicht aus. | |
Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung | Ein Testamentsvollstrecker ist zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung für einen Erwerber nur verpflichtet, wenn sich die Testamentsvollstreckung auf den Gegenstand des Erwerbs bezieht. | |
Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung nach Umwandlung in eine Personengesellschaft | Der Veräußerungsgewinn unterliegt auch dann der GewSt, wenn der Veräußerungspreis in Form wiederkehrender Bezüge gezahlt wird und der Veräußerer die Zuflussbesteuerung wählt. | |
Kindergeldrechtliche Erfassung wiederkehrender Bezüge bei behinderten Kindern | Monatlich wiederkehrende Einkünfte und Bezüge, die kurze Zeit vor oder nach dem Kalendermonat zufließen, sind für die monatsbezogene Vergleichsrechnung in dem bestimmungsgemäßen Monat zu erfassen. |
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
311
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
279
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
275
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Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
247
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
188
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
186
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VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
168
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Abschreibung für eine Produktionshalle
162
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
157
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Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in Hilden rechtswidrig
140
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Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
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Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
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Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
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Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026
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Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen
07.04.2026
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Rückstellungsbildung bei einem Vorruhestandsmodell
02.04.2026
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Alle am 2.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
02.04.2026
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Unterbliebene Antragstellung im für Kindergeld zuständigen Staat
02.04.2026
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Streitwert bei Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
02.04.2026
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Klage eines Rechtsanwalts in eigener Sache
02.04.2026