Alle am 10.7.2025 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO | Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 AO ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt – erstmalig – an die Finanzbehörde übermittelt worden sind. Unerheblich ist, ob der Inhalt der Daten der Finanzbehörde bereits anderweit bekannt war, etwa aufgrund der Steuererklärung. | Urteil v. 27.11.2024, X R 25/22 |
Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der "Zahlstelle" | Bedient sich ein leistender Unternehmer zur Einziehung seiner Entgeltforderungen gegen die Leistungsempfänger eines anderen Unternehmers (Zahlstelle), vereinnahmt er das Entgelt spätestens dann, wenn die Zahlungen der Leistungsempfänger bei der Zahlstelle eingehen. Der Umstand, dass die Zahlstelle den vereinnahmten Betrag nicht an den leistenden Unternehmer weiterleitet, führt nicht dazu, dass sich die Bemessungsgrundlage für die vom Unternehmer an die Leistungsempfänger erbrachten Leistungen mindert. | |
Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften | Der § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. | |
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil v. 8.5.2025 IV R 40/22 - Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften; Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags bei Beendigung einer atypisch stillen Beteiligung | Der § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. Wird eine atypisch stille Beteiligung unterjährig beendet, hat die Personengesellschaft in einem Kalenderjahr nacheinander verschiedene Gewerbebetriebe, so dass für die beiden abgekürzten Erhebungszeiträume jeweils ein Gewerbesteuermessbetrag festzusetzen ist. | |
Anspruch auf Informationszugang in die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen | Bei § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 des Finanzverwaltungsgesetzes handelt es sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die nach ihrem Wortlaut eine Vertraulichkeitspflicht anordnet und insbesondere einen Anspruch auf Einsicht in die Dokumente nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder ausschließt. Daher wird ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Unterlagen für die amtliche Richtsatzsammlung ausgeschlossen. | |
Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen aus dem beBPo | Bei der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) durch die Behörde an ein Gericht muss die das Dokument einfach signierende Person nicht mit der des Versenders übereinstimmen, weil es sich bei der Nutzung des beBPo um einen nicht-personengebundenen sicheren Übermittlungsweg handelt. |
Alle am 3.7.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
440
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
288
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
258
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
183
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
157
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Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
140
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Abschreibung für eine Produktionshalle
137
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Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
136
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
135
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Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
123
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Erbschaftsteuer-Befreiung für Familienheim bei verzögertem Einzug
12.05.2026
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Nutzung des Privatwagens anstelle des Firmenwagens
11.05.2026
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Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit
11.05.2026
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Verspätungszuschlag für Gewinnfeststellungserklärung
11.05.2026
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Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
07.05.2026
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Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
07.05.2026
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Vollverzinsung verstößt nicht gegen das Unionsrecht
07.05.2026
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Alle am 7.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
07.05.2026
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Nichtigkeit von geschätzten Verwaltungsakten
06.05.2026
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Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen
06.05.2026