Alle am 10.7.2025 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO | Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 AO ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt – erstmalig – an die Finanzbehörde übermittelt worden sind. Unerheblich ist, ob der Inhalt der Daten der Finanzbehörde bereits anderweit bekannt war, etwa aufgrund der Steuererklärung. | Urteil v. 27.11.2024, X R 25/22 |
Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der "Zahlstelle" | Bedient sich ein leistender Unternehmer zur Einziehung seiner Entgeltforderungen gegen die Leistungsempfänger eines anderen Unternehmers (Zahlstelle), vereinnahmt er das Entgelt spätestens dann, wenn die Zahlungen der Leistungsempfänger bei der Zahlstelle eingehen. Der Umstand, dass die Zahlstelle den vereinnahmten Betrag nicht an den leistenden Unternehmer weiterleitet, führt nicht dazu, dass sich die Bemessungsgrundlage für die vom Unternehmer an die Leistungsempfänger erbrachten Leistungen mindert. | |
Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften | Der § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. | |
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil v. 8.5.2025 IV R 40/22 - Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften; Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags bei Beendigung einer atypisch stillen Beteiligung | Der § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. Wird eine atypisch stille Beteiligung unterjährig beendet, hat die Personengesellschaft in einem Kalenderjahr nacheinander verschiedene Gewerbebetriebe, so dass für die beiden abgekürzten Erhebungszeiträume jeweils ein Gewerbesteuermessbetrag festzusetzen ist. | |
Anspruch auf Informationszugang in die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen | Bei § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 des Finanzverwaltungsgesetzes handelt es sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die nach ihrem Wortlaut eine Vertraulichkeitspflicht anordnet und insbesondere einen Anspruch auf Einsicht in die Dokumente nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder ausschließt. Daher wird ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Unterlagen für die amtliche Richtsatzsammlung ausgeschlossen. | |
Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen aus dem beBPo | Bei der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) durch die Behörde an ein Gericht muss die das Dokument einfach signierende Person nicht mit der des Versenders übereinstimmen, weil es sich bei der Nutzung des beBPo um einen nicht-personengebundenen sicheren Übermittlungsweg handelt. |
Alle am 3.7.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
379
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
256
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
213
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
154
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Abschreibung für eine Produktionshalle
132
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
117
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
109
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Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
107
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5. Gewinnermittlung
99
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Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
98
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Ausschluss des Differenzkindergelds bei Nur-Vermögenseinkünften
01.06.2026
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Steuerfreiheit einer ausländischen Invaliditätsentschädigung
01.06.2026
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Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
01.06.2026
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Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil
29.05.2026
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Werbungskostenabzug für vereinbarte Renovierung vor Veräußerung
29.05.2026
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Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens
28.05.2026
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Alle am 28.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
28.05.2026
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Neue anhängige Verfahren im Mai 2026
28.05.2026
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Vorzeitige Anforderung einer ESt-Erklärung
28.05.2026
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Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung
27.05.2026