Begrenzung der Entfernungspauschale auf 4.500 EUR
Der Kläger nutzte für den Weg zu seiner 130 km entfernt liegenden Arbeitsstätte auf drei Teilstrecken seinen privaten PKW, einen Zug der Deutschen Bahn und die U-Bahn. Für die mit dem Auto und dem Zug zurückgelegte Entfernung machte er die Pauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer geltend, wobei er den auf den Zug entfallenden Betrag entsprechend der gesetzlichen Regelung auf 4.500 EUR begrenzte. Daneben begehrte er jedoch den Abzug der tatsächlichen Kosten für die U-Bahnfahrten. Da es sich um verschiedene öffentliche Verkehrsmittel handele, dürfe insoweit der Höchstbetrag überschritten werden. Das Finanzamt berücksichtigte demgegenüber die Kosten für die U-Bahn nicht. Es trug vor, dass mehrere öffentliche Verkehrsmittel einheitlich zu behandeln seien.
Das FG Münster schloss sich der Ansicht des Finanzamts an und wies die Klage ab. Die Begrenzung der Entfernungspauschale auf jährlich 4.500 EUR greife für alle Teilstrecken ein, die nicht mit dem eigenen PKW zurückgelegt werden. Dies gelte unabhängig davon, ob hierfür eines oder mehrere öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden, da das Gesetz lediglich zwischen zwei Teilstrecken - privater PKW einerseits und öffentliche Verkehrsmittel andererseits - differenziere. Es sei davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG bewusst den Plural ("Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel") verwendet habe.
Das FG Münster hat zur Fortbildung des Rechts die Revision zum BFH zugelassen.
FG Münster, Urteil v. 1.4.2014, 11 K 2574/12 E
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
446
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
404
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
359
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
359
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
281
-
5. Gewinnermittlung
234
-
Anschrift in Rechnungen
227
-
Teil 1 - Grundsätze
218
-
Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung
210
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
210
-
Formeller Buchführungsmangel bei fehlendem Ausweis von Stornobuchungen
17.11.2025
-
Entkräftung der Bekanntgabevermutung bei strukturellem Zustellungsdefizit
17.11.2025
-
Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen
17.11.2025
-
Verluste einer belgischen Betriebsstätte
14.11.2025
-
Verkündungstermine des BFH zur Grundsteuer
13.11.2025
-
Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern als Anlageobjekt
13.11.2025
-
Alle am 13.11.2025 veröffentlichten Entscheidungen
13.11.2025
-
Vorlage zur Prüfung eines "Treaty Override" unzulässig
13.11.2025
-
Nutzungspflicht des beA in eigener Sache
12.11.2025
-
§ 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres
10.11.2025