Aufwendungen für einen Forschungsaufenthalt im Ausland

Vorweggenommene Werbungskosten für einen Forschungsaufenthalt in den USA sind um für diesen Aufenthalt gewährte steuerfreie Stipendien zu kürzen. So entschied das FG Münster.

Vorweggenommene Werbungskosten

Eine promovierte Historikerin war zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer inländischen Universität tätig. Sie trat einen Forschungsaufenthalt in Washington D. C. an. Hierfür gewährte das Deutsche Historische Institut (DHI) ihr ein Stipendium. Dies bestand aus einem monatlichen Festbetrag und einer einmaligen Reisepauschale. Die Klägerin wollte im Zusammenhang mit dem Forschungsaufenthalte Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt lehnte dies jedoch ab.

Steuerfreies Stipendium 

Nach Auffassung des Finanzamts standen die Aufwendungen in unmittelbarem Zusammenhang mit nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfreien Einnahmen aus dem Stipendium. Auch die Klage vor dem FG Münster blieb erfolgslos. Das Gericht entschied, dass das Finanzamt zurecht die vorweggenommenen Werbungskosten um die Zahlungen des DHI gekürzt hat. 

FG Münster, Urteil v. 15.10.2019, 12 K 1794/16 E, veröffentlicht am 16.12.2019

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