Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021, BGBl. 2021 I S. 2050

Seit vielen Jahren wird gefordert, die reichlich komplexe Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG zu vereinfachen und zu verbessern. Der Gesetzgeber geht nun offenbar einen anderen Weg. Bereits Anfang März 2020 war aus dem Koalitionsausschuss zu vernehmen, dass ein sog. Optionsmodell eingeführt werden soll. Nach gut einem Jahr lag der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vor. Anstatt die Steuerbegünstigung bei einer Gewinnthesaurierung zu verbessern, sollen bestimmte Personengesellschaften nun alternativ die Möglichkeit erhalten, sich wie eine Körperschaft besteuern zu lassen.

Die Bundesländer hatten über den Bundesrat angeregt, dass die Gesetzesänderung erst ein Jahr später erfolgen solle. Damit hätten die Steuerverwaltungen mehr Zeit, den erheblichen organisatorischen Aufwand zu planen und umzusetzen. Dieser Antrag hat keinen Eingang in das beschlossene Gesetz gefunden.

Das Gesetz tritt am 1.1.2022 in Kraft.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge