Rz. 2
Zur Begründung der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bedarf es gemäß Art. 20 Abs. 3 GG jeweils einer gesetzlichen Grundlage. Eine solche wird durch § 149 AO geschaffen. Hiernach sind für das Bestehen der Steuererklärungspflicht 2 Fallgruppen zu unterscheiden:
- die Erklärungspflicht unmittelbar aufgrund Gesetzes[1]
- die Erklärungspflicht durch Verwaltungsakt.[2]
Rz. 3
Die Steuererklärungspflicht entsteht hierbei, sobald einer der in § 149 AO genannten Tatbestände verwirklicht ist, an den das Gesetz die Erklärungspflicht anknüpft. § 149 Abs. 2 AO normiert sodann, innerhalb welcher Frist die Steuererklärung abzugeben ist. Hierbei ergeben sich Unterschiede für Steuererklärungen bis zum Veranlagungszeitraum 2017[3] sowie ab 2018.[4]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen