Rz. 132

§ 154 Abs. 1 AO untersagt jedermann, für sich oder für einen Dritten ein Konto unter falschem oder erdichtetem Namen zu errichten bzw. eine andere der dort beschriebenen Handlungen vorzunehmen. Adressat der Vorschrift ist jedes Rechtssubjekt, das als Kontoinhaber im Geltungsbereich der AO ein Konto bei einem Kontoführer errichten lassen will. Folglich handelt es sich bei dem auf § 154 Abs. 1 AO Bezug nehmenden § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO um ein Jedermanndelikt.

 

Rz. 133

Mittlerweile dürfte es im Rahmen der Kommentierungen zu § 154 Abs. 1 AO auch unstreitig sein, dass diese Norm keine Regelung für den Kontoführer trifft[1], sodass auch nur der Kontoerrichter bzw. -inhaber tauglicher Täter im Rahmen des § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO ist.[2]

Wirkt der Kontoführer jedoch bewusst mit dem Kontoerrichter bzw. -inhaber zusammen, kann darin eine Beteiligung an der Steuergefährdung[3] liegen, die sich im weiteren Verlauf ggf. auch zu einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Kontoinhabers entwickeln kann.

Leichtfertiges Handeln des Kontoführers im Hinblick auf seine Pflichten aus § 154 Abs. 2 AO kann eine Steuergefährdung i. S. d. § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO darstellen.

[1] § 154 AO Rz. 5; Brandis, in Tipke/Kruse, AO/FGO, 151. Lfg. 2/2018, § 154 AO Rz. 2; Heuermann, in HHSp, AO/FGO, § 154 AO Rz. 10, 30; Kuhfus, in Kühn/v. Wedelstädt, AO/FGO, 22. Aufl. 2018, § 154 AO Rz. 2; Klein/Rätke, AO, 16. Aufl. 2022, § 154 Rz. 8; ebenso AEAO zu § 154 AO Nr. 1; Hessisches FG v. 9.7.1998, 13 K 53/96, EFG 1998, 1556; a. A. noch Carl/Klos, DStZ 1995, 296, 299.
[2] Ebenso Heerspink, in Flore/Tsambikakis, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2016, § 379 AO Rz. 123; Bülte, in HHSp, AO/FGO, § 379 AO Rz. 118; Talaska, in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 379 AO Rz. 576; a. A. Jäger, in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl. 2023, § 379 AO Rz. 182, der davon ausgeht, dass sich die Norm sowohl gegen den Bankkunden als auch gegen das Kreditinstitut richtet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge