Rn. 170g

Stand: EL 142 – ET: 04/2020

Mit dem Gefahrenkriterium der Rspr-Formel ist das Wertminderungsrisiko als typisches mit dem Eigentum verbundenes Risiko adressiert. Dieses umfasst die Gefahr des zufälligen Untergangs (zB BFH v 27.09.2001, X R 67/00, BFH/NV 2002, 327; BFH v 04.06.2003, X R 49/01, BStBl II 2003, 751) respektive der zufälligen Verschlechterung des unbeweglichen WG, dh substanzbezogene Risiken.

Hier kommt es maßgeblich darauf an, wann nach dem Vertrag oder mangels vertraglicher Regelung nach den zivilrechtlichen Regelungen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung (dh die Substanz des WG) auf den Erwerber übergeht. Die Nutzungen (Fruchtziehung) treten grds dahinter zurück (BFH v 22.09.2016, IV R 1/14, BStBl II 2017, 171 zu Windkraftanlagen; vgl auch BFH v 09.03.2017, VI R 86/14, BStBl 2017, 981 zu Waldgrundstück). Ist die Gefahr der zufälligen Verschlechterung übergegangen, kann wirtschaftliches Eigentum vorliegen, auch wenn die Nutzungen noch nicht in vollem Umfang übergegangen sind (BFH v 09.03.2017, VI R 86/14, BStBl 2017, 981: fehlendes Recht zum Holzeinschlag).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge