Rn. 1899

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Nach § 4 Abs 2 Nr 4 LStDV sind grds steuerfreie Bezüge im Lohnkonto aufzuzeichnen. Jedoch macht die Vorschrift eine Ausnahme für Trinkgelder. Dies würde wegen deren Steuerfreiheit auch keinen Sinn machen.

 

Rn. 1900–1919

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

vorläufig frei

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