Rn. 1899
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Nach § 4 Abs 2 Nr 4 LStDV sind grds steuerfreie Bezüge im Lohnkonto aufzuzeichnen. Jedoch macht die Vorschrift eine Ausnahme für Trinkgelder. Dies würde wegen deren Steuerfreiheit auch keinen Sinn machen.
Rn. 1900–1919
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
vorläufig frei
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