Förderung vom Wohngebäude (WG)

Gefördert wird der Neubau eines Effizienzhauses (WG). Hierunter fallen die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb eines neu errichteten energieeffizienten Wohngebäudes. Das Wohngebäude muss aber den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 NH erreichen. Zur Besonderheit bei Rohbauten siehe oben ("Wichtig").

Gefördert werden auch Umfeldmaßnahmen. Nicht gefördert werden die durch den Erwerb verursachten Transaktionskosten und die Kosten des Grundstückserwerbs.

Sanierung zum Effizienzhaus (WG)

Gefördert wird auch die energetische Sanierung sowie der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden. Sie müssen dabei nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen. Gefördert werden aber nur Nichtwohngebäude, deren Bauantrag bzw. die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Das Wohngebäude muss nach der Sanierung eine der folgenden Effizienzgebäude-Stufen erreichen:

  • Effizienzhaus Denkmal oder Denkmal EE
  • Effizienzhaus 85 oder 85 EE
  • Effizienzhaus 70 oder 70 EE
  • Effizienzhaus 55 oder 55 EE
  • Effizienzhaus 40 oder 40 EE

Seit dem 22.9.2022 ist ein zusätzlicher Bonus für "Worst Performing Buildings" (WPB) eingeführt worden. Diese Effizienzhäuser können davon profitieren:

  • Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
  • Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB

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