Entscheidungsstichwort (Thema)
Pensionserhöhung wegen Geldentwertung
Leitsatz (redaktionell)
Eine Aktiengesellschaft kann, auch ohne daß eine Wertsicherungsklausel vereinbart ist, verpflichtet sein, die laufende Pension eines ehemaligen Vorstandsmitglieds nach billigem Ermessen jedenfalls dann zu erhöhen, wenn seit dem für die Bemessung zuletzt maßgebenden Zeitpunkt eine Verteuerung von über 40% eingetreten ist.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 542264 |
BGHZ, 31 |
NJW 1973, 1599 |
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