Rz. 915

Die Bundesregierung beabsichtigt, noch im Jahr 2022 einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung von Alterseinkünften aus der Basisversorgung derart geändert werden sollen, dass die vom BFH kritisierte doppelte Besteuerung von Renteneinkünften und Altersvorsorgeaufwendungen nicht eintritt. Bei Redaktionsschluss waren nähere Details noch nicht bekannt.

Sollte der Gesetzentwurf bzw. ein späteres Gesetz rückwirkend auch Auswirkung auf den Vz. 2022 haben, wird dies im Beitrag Altersvorsorgeaufwendungen bekannt gegeben.

Für eine Quellenbesteuerung von Renten hat die Bundesregierung derzeit keine konkreten Pläne.

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