Stand: EL 116 – ET: 01/2019
Werden in einem Konzern die Mitarbeiter von einer selbständigen (Tochter-)Gesellschaft eingestellt und arbeitsrechtlich einschließlich der Lohnzahlung betreut, ist die Personalführungsgesellschaft der zum LSt-Abzug verpflichtete > Arbeitgeber (> Inländischer Arbeitgeber). Ergänzend > Beschäftigungsgesellschaft.
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