Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Aufwendungen einer sozialpädagogischen Assistentin für die (Um-)Schulung zur Heilerzieherin stellen vorab entstandene WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar (BFH vom 11.09.2003 – VI R 86/02 – nv). Ggf sind aber die Beschränkungen des WK-Abzugs für eine erstmalige Berufsausbildung zu beachten; zu Einzelheiten > Bildungsaufwendungen.

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