Stand: EL 115 – ET: 05/2018
Leistungen des Unterstützungsvereins an arbeitslos gewordene Chemie-ArbN sind grundsätzlich stpfl Arbeitslohn (zu Einzelheiten vgl BFH 169, 369 = BStBl 1993 II, 185). Zum LSt-Abzug > Lohnzahlung durch Dritte.
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