Stand: EL 103 – ET: 07/2014

Betriebshelfer sind selbständige Landwirte und Landfrauen, die in Notfällen anderen Landwirten aushelfen. Sie sind auch hinsichtlich der Aushilfstätigkeit selbständig; Vergütungen sind kein Arbeitslohn, sondern gehören zu den Betriebseinnahmen aus Land- und Forstwirtschaft. Ergänzend vgl BFH/NV 2008, 840 zur Beurteilung von Betriebshelfern im Ausnahmefall als ArbN; ergänzend > Landwirtschaftliche Betriebshilfsdienste.

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