Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Ein aus besonderem Anlass oder zB in einem Hotel- und Gaststättenbetrieb wiederholt musizierender Alleinunterhalter ist idR kein > Arbeitnehmer, sondern Unternehmer– vgl § 1 Abs 3 LStDV; zu Einzelheiten > Musiker.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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