Reinhard Grindel zum Ehrenamtspaket

Es ist gelungen, zu diesem neuen Ehrenamtspaket bereits kurzfristig ein aktuelles Interview mit einem der führenden Sportexperten im Bundestag, Herrn MdB Reinhard Grindel aus Rotenburg zu führen.

Herr MdB Grindel ist einer der maßgeblichen Wegbereiter für dieses neue Gesetzgebungsvorhaben.

Hierzu seine erste eigene Einschätzung:

"Wir als verantwortliche Politiker dürfen das Ehrenamt nicht nur in Sonntagsreden preisen, sondern müssen den Vereinen konkret helfen, was wir mit diesem Ehrenamtspaket anstreben. Es freut mich persönlich sehr, dass gerade auch der Bundesfinanzminister die Notwendigkeit erkannt hat, unbedingt denjenigen etwas mehr Luft bei der Steuer zu verschaffen, die sich mit meist bescheidenen moderaten Vergütungen im Interesse des Sports, der Musik oder für viele andere wichtige gemeinnützige Zwecke das ganze Jahr über bei nicht unerheblichem persönlichen Zeitverlust tatkräftig engagieren. Aber auch mit einem Blick auf die Vereine, die diese Aufwendungen letztendlich doch tragen müssen, wenn Vergütungen ausbezahlt werden, ist dies dann sicherlich die Gelegenheit, im Interesse der Mitglieder, aber auch vieler Interessenten, intern die finanziellen Rahmenbedingungen etwas zu verbessern, Motivationsanreize damit wieder geben zu können. Sportvereine befinden sich in einer wachsenden Konkurrenz zu Nachmittagsangeboten von Ganztagsschulen (Arbeitsgemeinschaften), die ihnen Übungsleiter abwerben und bessere Konditionen bieten können.

Besonderen Wert habe ich auch auf eine Anhebung des Ehrenamts-Freibetrags gelegt, da es eben doch unzählige Helfer unter den Mitgliedern gibt, die viele Stunden für ihren Verein leisten und nicht noch Geld mitbringen müssen, wenn sie ehrenamtlich tätig sind. Bleibt man beim Sport, so wird sich doch nach meinem Verständnis sicher jeder darüber freuen, der eine moderate Vergütung einmalig oder fortlaufend erhält. Den Freibetrag können ja auch z. B. Schiedsrichter/Wettkampfrichter bis hin zu den vielen wichtigen Helfern im Einsatz für die notwendige Pflege der Sportanlagen, als Hallen- oder Platzwart etc. in Anspruch nehmen. Selbst auf der Vereinsgeschäftsführung kann diese Vergütungsmöglichkeit von nebenberuflich engagierten Mitarbeiter/-innen genutzt werden.

Viele unserer gemeinnützigen Vereine werden durch die deutliche Anpassung der Freigrenze im Zweckbetriebsbereich von unnötiger Bürokratie entlastet.

Auch ich hoffe, dass wir parlamentarisch für dieses neue Ehrenamtspaket bald eine positive fraktionsübergreifende Zustimmung erhalten, mit dem Ziel, dass bis zum Jahresende rechtzeitig diese neuen Steuervorgaben für Vereine und ihre engagierten Mitglieder gesetzgeberisch umgesetzt werden können."