Mehrheit der Bundesländer prüft eigenes Grundsteuer-Modell
6 Länder wollen demnach das von der Bundesregierung vorgeschlagene Konzept umsetzen: Berlin, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bremen und das Saarland. Hier müssen vor 2025 daher Grundstücke und Gebäude aufwendig neu bewertet werden.
Einfachere Bewertung angestrebt
Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen dagegen wollen einfachere Modelle einführen. Die restlichen 6 Länder sind noch unentschlossen, prüfen aber auch, ob sich abweichende Modelle für sie lohnen.
Die Grundsteuer muss spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts spätestens ab 2025 neu berechnet werden. Alle Immobilienbesitzer zahlen sie, Mieter werden über die Nebenkostenabrechnung zur Kasse gebeten. Wer durch die neuen Berechnungsmodelle draufzahlt und wer spart, ist noch unklar.
Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) versprach: "Für Mieterinnen und Mieter in normalen Wohnlagen - und das ist das Gros der Bevölkerung - soll es bei dem bisherigen Aufkommen bleiben oder sogar eine leichte Entlastung geben".
Kommunen haben über Hebesätze das letzte Wort
Endgültig entscheiden aber die Kommunen durch ihre Hebesätze über die Höhe der Grundsteuer. Sie hatten zugesagt, die Neuberechnung nicht zur Sanierung ihrer Kassen auszunutzen. Ob dies angesichts der Steuereinbußen in der Corona-Krise zu halten ist, ist offen.
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