FinMin Mecklenburg-Vorpommern

Höhere Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt

Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass die steuerfreien Beträge für ehrenamtlich Tätige in den Kommunen des Bundeslandes erhöht werden.

100-Euro-Scheine gerollt

Hintergrund ist das Steueränderungsgesetz 2025, mit dem der steuerfreie Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26  EStG von 3.000 Euro auf 3.300 EUR jährlich angehoben wurde. Im Gleichklang werden auch die steuerfreien Mindestbeträge für kommunale Ehrenamtsträger in den Lohnsteuer-Richtlinien angepasst.

Durch die Anhebung der steuerfreien Mindestbeträge können höhere Aufwandsentschädigungen künftig in größerem Umfang steuerfrei ausgezahlt werden. Das betrifft nicht nur ehrenamtliche Bürgermeister, sondern auch Mitglieder kommunaler Vertretungen, Kreistagsmitglieder, Ortsvorsteher sowie weitere kommunale Ehrenamtsträger.

Erhöhung rückwirkend zum Jahresbeginn

Die Erhöhung erfolgt rückwirkend zum 1.1.2026. Damit sollen aufwendige Korrekturen bereits durchgeführter Lohnabrechnungen vermieden werden. Die formelle Anpassung der Lohnsteuer-Richtlinien steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates.

Anpassung der Verwaltungsvorschrift

Die Landesregierung passt nun die Verwaltungsvorschrift zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen an, die ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungen sowie ehrenamtlich in der kommunalen Verwaltung tätigen und Bürgern gewährt werden. Inhaltliche Änderungen sind laut dem Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern nicht verbunden, angepasst werden ausschließlich die steuerfreien Beträge.

Die steuerfreien Höchstbeträge im Überblick

Die steuerfreien Höchstbeträge im Überblick:

Amt oder FunktionNeuer Monatsbetrag in EURNeuer Jahresbetrag in EURAlter Jahresbetrag in EUR
Mitglieder einer Gemeinde-, Stadt- oder Ortsteilvertretung in einer Gemeinde, Stadt oder einem Ortsteil bis 50.000 Einwohnern, ständige Vertreterinnen und ständige Vertreter der/des Vorsitzenden der Stadtvertretung in einer Stadt bis 20.000 Einwohnern, Mitglieder eines Amtsausschusses275,003 300,003 000,00
Mitglieder einer Gemeinde- oder Stadtvertretung in einer Gemeinde oder Stadt mit 50.001 bis 150.000 Einwohnern, Kreistagsmitglieder in Landkreisen bis 250.000 Einwohnern275,003 300,003 000,00
Vorsitzende der Stadtvertretung, Fraktionsvorsitzende in einer Gemeinde oder Stadt bis 20.000 Einwohnern, Vorsitzende einer Ortsteilvertretung, Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher in Ortsteilen bis 20.000 Einwohnern275,003 300,003 000,00
Vertreterinnen und ständige Vertreter der/des Vorsitzenden der Stadtvertretung und ehrenamtliche Stellvertreter der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters in einer Stadt mit 20.001 bis 50.000 Einwohnern292,003 504,003 183,96
Mitglieder einer Gemeinde- oder Stadtvertretung in einer Gemeinde oder Stadt mit 150.001 bis 450.000 Einwohnern, Kreistagsmitglieder in Landkreisen über 250.000 Einwohnern338,004 056,003 684,00
Vertreterinnen und ständige Vertreter der/des Vorsitzenden der Stadtvertretung in einer Stadt mit 50.001 bis 150.000 Einwohnern und in Landkreisen bis 250.000 Einwohnern360,004 320,003 920,04
Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister in Gemeinden oder Städten bis 20.000 Einwohnern414,004 968,004 500,00
Vorsitzende der Stadtvertretung, Fraktionsvorsitzende in einer Gemeinde oder Stadt mit 20.001 bis 50.000 Einwohnern, Vorsitzende einer Ortsteilvertretung, Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher in Ortsteilen mit 20.001 bis 50.000 Einwohnern438,005 256,004 776,00
ständige Vertreterinnen und ständige Vertreter der/des Vorsitzenden der Stadtvertretung in einer Stadt mit 150.001 bis 450.000 Einwohnern und in Landkreisen mit mehr als 250.000 Einwohnern450,675 408,004 911,96
Vorsitzende der Stadtvertretung, Fraktionsvorsitzende in einer Stadt mit 50.001 bis 150.000 Einwohnern und in Landkreisen bis 250.000 Einwohnern540,006 480,005 880,00
Vorsitzende der Stadtvertretung, Fraktionsvorsitzende in einer Gemeinde oder Stadt mit 150.001 bis 450.000 Einwohnern und in Landkreisen mit mehr als 250 000 Einwohnern676,008 112,007 368,00

 

Quelle: FinMin Mecklenburg-Vorpommern, PM v. 25.6.2026

Schlagworte zum Thema:  Ehrenamtspauschale
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