ZEW regt gezielte Einkommensteuerentlastung der Mitte an
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 EUR wäre laut der ZEW-Kurzanalyse eine jährliche Entlastung von rund 520 EUR möglich – ohne Erhöhung von Spitzen- und Reichensteuersatz und ohne Schlechterstellung anderer Steuerpflichtiger. Alternativ lasse sich dieselbe Entlastung aufkommensneutral finanzieren, wenn Spitzen- und Reichensteuersatz um jeweils rund drei Prozentpunkte angehoben werden.
"Wer den Einkommensteuertarif im unteren oder mittleren Bereich senkt, entlastet automatisch auch hohe Einkommen, weil diese ebenfalls auf die ersten Einkommensbestandteile weniger Steuern zahlen. Genau dieser Streuverlust macht viele Reformvorschläge teuer. Unser Ansatz zeigt, wie sich Entlastung dort bündeln lässt, wo sie politisch gewünscht ist. Der entscheidende Kniff ist ein gezielter Sprung im Grenzsteuerverlauf", ordnet Prof. Dr. Holger Stichnoth, Leiter der ZEW-Forschungsgruppe "Ungleichheit und Verteilungspolitik", ein.
Gezielter Sprung statt breiter Streuverluste
Der Vorschlag der ZEW-Ökonomen setzt beim Grenzsteuersatz an. Unterhalb eines festgelegten Zielpunkts – in der Hauptvariante 40.000 EUR zu versteuerndes Einkommen – wird der Grenzsteuersatz gesenkt. Am Zielpunkt springt er wieder auf den bisherigen Tarifverlauf zurück. Oberhalb dieses Punkts bleibt der geltende Tarif unverändert.
So profitieren laut ZEW höhere Einkommen nur in dem Umfang, der technisch unvermeidbar ist. Zum wird Folgendes vergleichen: Eine pauschale Entlastung von rund 500 EUR für alle etwa 45 Mio. Steuerpflichtigen würde mehr als 20 Mrd. EUR kosten. Die gezielte Variante würde bei 40.000 EUR Einkommen eine ähnliche Entlastung mit nur 10 Mrd. EUR erreichen.
Positive Arbeitsanreize und transparente Methodik
Die Analyse zeige zudem, dass die Reform positive Arbeitsanreize setzen könnte. Schätzungen mit dem ZEW-Mikrosimulationsmodell EviSTA würden zusätzliche Arbeitsangebotseffekte von rund 50.000 bis 60.000 Vollzeitäquivalenten ergeben. Die fiskalischen Zweitrundeneffekte sollen demnach bei 1,5 bis 2 Mrd. EUR pro Jahr liegen.
Die Berechnungen basieren auf der tariflichen Einkommensteuer nach § 32a EStG, Rechtsstand 2026, und auf Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2022, die auf das Jahr 2026 fortgeschrieben wurden. Der Solidaritätszuschlag bleibt in den Simulationen unverändert; berücksichtigt wird jedoch, dass Änderungen bei der Einkommensteuer auch den Soli beeinflussen.
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen
9612
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
564
-
E-Rechnung
4379
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
428459
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3363
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3364
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
232
-
Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen
206
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
1842
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
183
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
22.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
20.07.2026
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
17.07.20262
-
SPD-Generalsekretär will Erbschaftsteuer-Schlupflöcher schließen
15.07.2026
-
DStV warnt vor Risiken der geplanten EU Inc.
14.07.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
13.07.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
10.07.2026
-
Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten
09.07.2026
-
Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen
08.07.2026
-
Künstlersozialabgabe soll im Jahr 2027 auf 5 Prozent steigen
07.07.2026