Hessen plant eigenes Modell für die Grundsteuer
Hessen knüpft mit den in seiner Pressemitteilung v. 11.5.2020 vorgelegten Eckpunkten an das Flächenmodell an. Dieses Modell war bereits 2010 von Hessen und anderen Ländern als Vorschlag erarbeitet worden.
Flächenmodell und Lage
Ergänzend soll nun die Lage als Kriterium hinzugenommen werden. Mit einem einfachen Faktorverfahren soll das Ergebnis des Flächenmodells erhöht oder vermindert werden, je nachdem, wie sich die Lagequalität des betreffenden Grundstücks im Vergleich zu einer durchschnittlichen Lage in der Gemeinde darstellt.
Vorhandene Bodenrichtwertzonen nutzen
Hessen möchte für die Berechnung die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen nutzen. In Gemeinden mit keinen oder nur sehr geringen Unterschieden im Bodenwertniveau führe es zu gleichen Ergebnissen wie das Flächenmodell. Weichen jedoch Zonenwerte vom kommunalen Durchschnitt der Bodenwerte in stärkerem Maße ab, führe dies auch zu Unterschieden in der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer. "Wenn die Unterschiede der Bodenwerte in Metropolen wie Frankfurt exorbitant ausfallen, dämpft unser Faktor dies für Zwecke der Grundsteuer", erläuterte Finanzminister Boddenberg. Dies sei gerecht, denn ein Vielfaches beim Bodenwert bedeute nicht, dass die kommunale Infrastruktur im gleichen Ausmaß besser ist.
Angaben in der Steuerklärung
Das Hessische Modell kommt mit 3 Angaben in der Steuererklärung aus:
- Grundstücksfläche,
- Gebäudefläche "Wohnen",
- Gebäudefläche "Nicht-Wohnen".
Beim Bundesmodell würden bis zu 9 Angaben fällig. "Wir können ansonsten auf bereits vorliegende Daten zurückgreifen. Die Zonenwerte für die Faktorberechnung können in Hessen automatisch per IT zugespielt werden. Das erleichtert die Neubewertung ungemein, schließlich geht es um die Aktualisierung der Daten zu Millionen von Grundstücken", sagte Finanzminister Boddenberg.
Regelung zur Grundsteuer C
Hessen möchte in seinem Grundsteuergesetz auch eine Regelung zur Grundsteuer C aufnehmen, die es den Gemeinden ermöglicht, für baureife Grundstücke per gesondertem Hebesatz eine höhere Grundsteuer zu erheben, als für die übrigen Grundstücke. Ergänzend zur Bundesregelung soll die hessische Regelung die Möglichkeit vorsehen, den Hebesatz für die Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundstücken abzustufen, wobei eine Höchstgrenze gelten soll.
Regelungen des Bundes zur Grundsteuer A übernehmen
Wie die anderen Länder voraussichtlich auch, wird Hessen die Regelungen des Bundes zur Grundsteuer A übernehmen. Die Grundsteuer A gilt als "Gewerbesteuer der Land- und Forstwirte" und ist heute wie künftig ertragswertorientiert ausgestaltet. Dies spreche für eine bundeseinheitliche Regelung.
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