Finanzausschuss billigt Erbschaftsteuerreform - Länder-Votum offen

Die umstrittene Reform der Erbschaftsteuer hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Finanzausschuss des Bundestags billigte am Mittwoch in Berlin den Kompromiss von Union und SPD zu steuerlichen Begünstigung von Firmenerben - ohne Änderungen der mühsam ausgehandelten Gesetzespläne. Den Antrag von Linken und Grünen, erneut Experten anzuhören, schmetterte die Koalitionsmehrheit ab.
Am Freitag entscheidet der Bundestag
Der Bundestag soll an diesem Freitag endgültig über die vom Bundesverfassungsgericht bis Ende Juni angemahnte Reform abstimmen. Davor wird auf Druck der Oppositionsparteien aber im Plenum noch eine Geschäftsordnungsdebatte erwartet. Nach dem Bundestag muss noch der Bundesrat entscheiden - nach bisherigem Plan am 8.7. und damit kurz vor der parlamentarischen Sommerpause.
Entscheidung im Vermittlungsausschuss?
Widerstand kommt nicht nur von den Grünen, sondern auch von SPD-Landespolitikern. Möglich ist, dass sich die Verabschiedung der Gesetzes verzögert und der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag angerufen wird. Andererseits sind in Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung wie Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen viele Firmenerben angesiedelt, die von der Reform profitieren. Diese soll rückwirkend zum 1.7. in Kraft treten, wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben.
Gegenwind aus der eigenen Partei
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) nannte die von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), CSU-Chef Horst Seehofer und SPD-Chef Sigmar Gabriel gefundene Lösung inakzeptabel. "Dieser Kompromiss geht so nicht", sagte er dem Deutschlandfunk. Schon ein erstes Kompromisspapier von Anfang Februar sei enorm weit gegangen - "schon deutlich an die Grenze" dessen, was von den Verfassungsrichtern vorgegeben worden sei. "Es war immer klar, wenn man darüber noch einen Schritt hinausgeht, dann kann man das nicht akzeptieren. Und den Fall haben wir jetzt erreicht."
Die Unions-Finanzpolitiker Antje Tillmann und Christian Freiherr von Stetten sprachen dagegen von einer ausgewogenen Lösung: "Wir erwarten, dass auch der Bundesrat dem gefundenen Kompromiss kurzfristig zustimmt. Nur so kann Rechtssicherheit für die Unternehmen eintreten."
Kernpunkte der Neuregelungen
Künftig sollen bei größeren Unternehmen Firmenerben nur verschont werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen EUR je Erbfall greift eine Bedürfnisprüfung. Es gibt eine erweiterte Stundungsregelung. Wer die Prüfung ablehnt und den Fiskus nicht in sein Privatvermögen blicken lassen will, kann ein "Abschlagsmodell" nutzen: Mit wachsendem Vermögen wird dann ein größerer Teil versteuert.
Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern sind vom Nachweis des Arbeitsplatzerhalts befreit. Mittel aus dem Nachlass, die innerhalb von zwei Jahren in das Unternehmen investiert werden, werden steuerlich begünstigt. Die Bewertung des übertragenen Vermögens wird angesichts der Niedrigzinsphase neu geregelt. Bei Verfügungsbeschränkungen in Familienunternehmen wird ein Abschlag von maximal 30 % des Unternehmenswerts gewährt.
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