Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe
Gerändert werden damit
- die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) und
- die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV).
Prüfungsordnung für die Steuerberaterprüfung
In der Prüfungsordnung für die Steuerberaterprüfung, die den Ersten Teil der DVStB darstellt, wird Änderungs- und Ergänzungsbedarf umgesetzt.
Der Bescheid, den die Bewerber im Falle des Nichtbestehens der schriftlichen Aufsichtsarbeiten erhalten, wird künftig bundeseinheitlich die Angabe der Einzelnoten und der Gesamtnote der schriftlichen Aufsichtsarbeiten beinhalten ( § 25 Abs. 3 DVStBE).
Außerdem werden den Bewerbern einheitlich bereits mit der Ladung zur mündlichen Prüfung die Einzelnoten der Aufsichtsarbeiten und die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung mitgeteilt (§ 26 Abs. 1 Satz 2 DVStB) und jeweils die Bewertung des Vortrags und jedes Prüfungsabschnitts in die Niederschrift über die mündliche Prüfung aufgenommen (§ 31 Abs. 1 Satz 2 DVStB).
Ferner werden die Regelungen zu den Prüfungsausschüssen neu strukturiert und übersichtlicher gestaltet (§§ 10 bis 13 DVStB).
Gilt ab 1.7.2025.
Digitalisierung des Bestellungsverfahrens
In der DVStB wird die vollständige Digitalisierung des Bestellungsverfahrens zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater ermöglicht. Hierzu wird auf die Pflicht zur Einreichung eines Passbildes im Bestellungsverfahren verzichtet (§ 34 Abs. 4 Satz 1 DVStB).
Gilt ab dem Tag nach der Verkündung.
Ausschlussgründe für die Berufshaftpflichtversicherung
In der DVStB werden kohärente Ausschlussgründe für die Berufshaftpflichtversicherung von Steuerberatern geschaffen. Bisher ermöglicht § 53a Abs. 1 Nr. 5 DVStB Berufshaftpflichtversicherern die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses für Ersatzansprüche, die vor Gerichten bestimmter europäischen und außereuropäischen Staaten geltend gemacht werden. Auf die nicht mehr zeitgemäße Aufzählung bestimmter Staaten wird künftig verzichtet und stattdessen generell auf außereuropäische Staaten abgestellt.
Gilt ab 1.7.2025.
Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach
Am 31.12.2024 hätte nach bisheriger Rechtslage die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises der zuständigen Steuerberaterkammer zur Authentisierung der Übermittlung von Dokumenten mit einer nicht-qualifizierten elektronischen Signatur über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach geendet.
Dies hätte in einigen wenigen Fallkonstellationen dazu geführt, dass Steuerberatern kein geeignetes Authentisierungsmittel mehr zur Verfügung steht. Die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises wird daher in § 18 Abs. 2 Satz 2 StBPPV bis zum 31.12.2026 verlängert.
Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe
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Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
587
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Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
512
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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
476459
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Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
4004
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Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3943
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E-Rechnung
3539
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Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
282
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Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
257
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Steueränderungen 2025: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umwandlungssteuergesetz
129
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Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
129
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Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zum Investitionsabzugsbetrag
09.06.2026
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Experten fordern Obergrenze beim Ehegattensplitting
03.06.2026
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Regierungsentwurf zum Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
28.05.2026
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Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
27.05.2026
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Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
20.05.2026
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Steuer- und Sozialreformen ohne 1.000-Euro-Prämie
15.05.2026
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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
13.05.2026
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Koalition will rasch Entlastungsmöglichkeiten finden
12.05.2026
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Söder und Schwesig raten von Entlastungsprämie ab
11.05.2026
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Änderung des Gesetzes zum BEPS-MLI
11.05.2026