Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2024

Datenübermittlung bis 31.7.2025
Das BZSt weist in seiner Meldung v. 2.5.2025 darauf hin, dass dies sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZSt Online-Portal (BOP) gilt. Für den Meldezeitraum 2024 müssen die Daten bis 31.7.2025 vollständig an das BZSt übermittelt werden.
Hintergrund: FACTA-Abkommen
Im FACTA-Abkommen ist ein weitreichender automatischer Auskunftsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und den USA vereinbart. Es geht dabei um den regelmäßigen Austausch von Information über Kapitalanleger, deren Konten, Erträge und Erlöse. Deutsche Finanzinstitute müssen dem BZSt diese Daten übermitteln. Das BZSt gibt sie dann an den amerikanischen Inland Revenue Service (IRS) weiter.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.4375
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.783
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.365
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.750
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.4966
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.069
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.807
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.767
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
1.0202
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
985
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Kein Vorläufigkeitsvermerk bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags
13.06.2025
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KI-Einsatz bei der Steuerfahndung
12.06.2025
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Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA)
11.06.2025
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Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
11.06.2025
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Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
06.06.2025
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Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
05.06.2025
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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
05.06.2025
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Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach DBA-Frankreich
27.05.2025
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Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG
22.05.2025
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Grenzüberschreitende Prüfungszusammenarbeit
20.05.2025