Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2024
Datenübermittlung bis 31.7.2025
Das BZSt weist in seiner Meldung v. 2.5.2025 darauf hin, dass dies sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZSt Online-Portal (BOP) gilt. Für den Meldezeitraum 2024 müssen die Daten bis 31.7.2025 vollständig an das BZSt übermittelt werden.
Hintergrund: FACTA-Abkommen
Im FACTA-Abkommen ist ein weitreichender automatischer Auskunftsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und den USA vereinbart. Es geht dabei um den regelmäßigen Austausch von Information über Kapitalanleger, deren Konten, Erträge und Erlöse. Deutsche Finanzinstitute müssen dem BZSt diese Daten übermitteln. Das BZSt gibt sie dann an den amerikanischen Inland Revenue Service (IRS) weiter.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.3095
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.538
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3226
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.286
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.135
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.128
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
895
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
558
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
556
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Gegenseitigkeit bei Einkünften von Luft- und Schifffahrtsunternehmen mit Bahrain
09.01.2026
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Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2026
09.01.2026
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2026
09.01.2026
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Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
09.01.2026
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
07.01.2026
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
07.01.2026
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Umsatzbesteuerung der in Ungarn ansässigen Unternehmer
07.01.2026
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
07.01.2026
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Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
07.01.2026
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Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2026
07.01.2026