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Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Fahrräder überlassen, müssen jedoch lohnsteuerliche Folgen beachten.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer geäußert.
Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmer
In den gleich lautenden Erlassen geht die Finanzverwaltung insbesondere auf
- Festsetzung der Durchschnittswerte für (Elektro-)Fahrräder
- Ansatz der Bemessungsgrundlage in unterschiedlichen Zeiträumen
- Freigrenze für Sachbezüge
- Rabattfreibetrag und
- Anwendungsfragen ein.
Lesen Sie hierzu auch die Kommentierung der Gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 13.3.2019
Gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.1.2020
Schlagworte zum Thema:
Geldwerter Vorteil, Lohnsteuer