Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen

Missbrauchsrechtsprechung des EuGH im UStAE konkretisiert
Die Finanzverwaltung verweist auf BMF-Schreiben v. 25.6.2020, III C 3 - S 7134/19/10003 :001 (2020/0626512).
Hinsichtlich des Nachweises der Ausfuhrlieferungen durch andere geeignete Belege umgesetzte sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (Urteile v. 8.11.2018, C-495/17, Cartrans Spedition, v. 28.3.2019, C-275/18, Vinš, und v. 17.10.2019, C-653/18, Unitel Sp) unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und unter Beachtung der notwendigerweise festzulegenden Bedingungen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch werden Ausführungen im UStAE konkretisiert.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.4095
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.600
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.222
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.6046
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.580
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.148
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.526
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.103
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
955
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
870
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Umsatzsteuerliche Änderungen im Wachstumschancengesetz, BEG IV und JStG 2024
10.07.2025
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Berlin setzt "RABE"-Verfahren ein
07.07.2025
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Durchführung von Schiedsverfahren nach dem DBA-Japan
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Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer
02.07.2025
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Entwurfsschreiben zur E-Rechnung seit 1.1.2025
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Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
26.06.2025
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Kooperation gegen Finanzkriminalität zwischen NRW und den Niederlanden
26.06.2025
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Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu Mehrergebnis von 1,63 Mrd. EUR
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Vorliegen einer GIIN genügt nicht zur Klassifizierung als Finanzinstitut
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