Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen
Missbrauchsrechtsprechung des EuGH im UStAE konkretisiert
Die Finanzverwaltung verweist auf BMF-Schreiben v. 25.6.2020, III C 3 - S 7134/19/10003 :001 (2020/0626512).
Hinsichtlich des Nachweises der Ausfuhrlieferungen durch andere geeignete Belege umgesetzte sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (Urteile v. 8.11.2018, C-495/17, Cartrans Spedition, v. 28.3.2019, C-275/18, Vinš, und v. 17.10.2019, C-653/18, Unitel Sp) unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und unter Beachtung der notwendigerweise festzulegenden Bedingungen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch werden Ausführungen im UStAE konkretisiert.
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