Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen

Umsatzsteuer bei Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz kommt bis 31.12.2023 zur Anwendung. Der Gesetzgeber hat eine entsprechende Verlängerung durch das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (8. VStÄndG) umgesetzt.
Anwendung BMF-Schreiben
Die Finanzverwaltung hat hierauf reagiert und den zeitlichen Anwendungsbereich des BMF, Schreiben v. 2.7.2020 bis 31.12.2023 verlängert.
BMF, Schreiben v. 2.7.2020, III C 2 - S 7030/20/10006 :006
BMF, Schreiben v. 3.6.2021, III C 2 -S 7030/20/10006 :006
aktuell: BMF, Schreiben v. 21.11.2022, III C 2 - S 7030/20/10006 :006
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6565
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.979
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.690
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1736
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.168
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.835
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.398
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.836
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.401
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.13945
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Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
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Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
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Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025
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Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen
15.04.2025
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Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
15.04.2025
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Ertragsteuerrechtliche Einordnung von Kryptowerten
15.04.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
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Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung
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Großangelegte Kontrollaktion beim Action Day gegen Schattenbanken
07.04.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
07.04.2025