Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022
Änderung des Lohnsteuerabzugs wegen Steuerentlastungsgesetz 2022
Die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags im Steuerentlastungsgesetz, das im Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde (s. hierzu unsere News "Steuerentlastungsgesetz 2022"), schlägt unmittelbar auf die Höhe der Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer durch.
Die Finanzverwaltung hat nun die geänderten Programmablaufpläne veröffentlicht, die ab 1.6.2022 anzuwenden sind. Auch ein BMF-Schreiben v. 20.5.2022 zu den geänderten Programmablaufplänen wurde veröffentlicht.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3545
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