Die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBV) der Oberfinanzdirektion Koblenz bietet seit Mitte September 2013 allen Beamten des Landes Rheinland-Pfalz ein eigenes Auskunftsprogramm für die Berechnung der Versorgungsansprüche an.
Mithilfe dieses Versorgungsrechners ist es allen Landesbeamten möglich, ihre aktuellen Pensionsansprüche, aber auch die zukünftigen nach der derzeit gültigen Rechtslage zu ermitteln.
Im Einzelnen können
die ruhegehaltfähige Dienstzeit
der Ruhegehaltssatz
der Versorgungsabschlag
das Ruhegehalt
berechnet werden.
Das Programm berücksichtigt dabei die Ruhestandsgründe wie Regelaltersgrenze, Antragsaltersgrenze, Dienstunfähigkeit und Schwerbehinderung für die einzelnen Beamtenkategorien.
OFD Koblenz, Pressemeldung v. 19.9.2013