Landesbeamte können Versorgungsansprüche nun berechnen
Mithilfe dieses Versorgungsrechners ist es allen Landesbeamten möglich, ihre aktuellen Pensionsansprüche, aber auch die zukünftigen nach der derzeit gültigen Rechtslage zu ermitteln.
Im Einzelnen können
die ruhegehaltfähige Dienstzeit
der Ruhegehaltssatz
der Versorgungsabschlag
das Ruhegehalt
berechnet werden.
Das Programm berücksichtigt dabei die Ruhestandsgründe wie Regelaltersgrenze, Antragsaltersgrenze, Dienstunfähigkeit und Schwerbehinderung für die einzelnen Beamtenkategorien.
OFD Koblenz, Pressemeldung v. 19.9.2013
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.5645
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.683
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.021
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
9886
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
902
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
785
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6432
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
505
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
484
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
477
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
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Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
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Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
04.05.2026
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026