Deutscher Steuerzugriff auf Mieten und Veräußerungsgewinne aus spanischem Grundbesitz
Ein DBA löst das Problem der Doppelbesteuerung über zwei Standardverfahren, die auch für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (z. B. bei der Vermietung einer spanischen Finca) in Betracht kommen:
- Freistellungsmethode: Die Mieteinkünfte werden in dem Land, in dem das Vermietungsobjekt liegt (sog. Belegenheitsstaat), besteuert und im Wohnsitzstaat des Hausbesitzers nicht erfasst. Der Wohnsitzstaat kann die Einkünfte aber bei der Bemessung des Steuersatzes berücksichtigen (sog. Progressionsvorbehalt).
- Anrechnungsmethode: Die Erträge werden im Belegenheits- und im Wohnsitzstaat besteuert, die im Belegenheitsstaat gezahlten Steuern werden aber auf die Steuern im Wohnsitzstaat angerechnet.
Wie Einkünfte aus spanischem Grundbesitz behandelt werden, hat die OFD Frankfurt kürzlich mit Verfügung vom 16.5.2012 zusammengefasst. Danach gilt:
Vermietungseinkünfte
Das Besteuerungsrecht für die nach deutschem Recht zu ermittelnden Einkünfte aus unbeweglichem spanischem Vermögen steht sowohl dem Belegenheitsstaat Spanien als auch dem Ansässigkeitsstaat Deutschland zu. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird die in Spanien gezahlte Steuer aber auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Diese Anrechnungsmethode gilt auch für Einkünfte aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in Spanien.
Selbstnutzung
Die OFD weist darauf hin, dass die Selbstnutzung einer spanischen Immobilie bis einschließlich 1998 noch zu steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland führen konnte. Auch für diese Fälle galt die Anrechnungsmethode.
Hinweis: Mittlerweile führt eine Selbstnutzung nicht mehr zu steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland.
Eigenheimzulage
Die OFD erklärt weiter, dass für ausländische Immobilien keine Eigenheimzulage gewährt werden kann, da nach dem gesetzgeberischen Willen nur inländische Wohnungen begünstigt sind.
Hinweis: Diese Klarstellung der OFD ist wohl als obsolet anzusehen, da auch für inländische Immobilien mittlerweile keine Eigenheimzulage mehr bezogen werden kann. Der Gesetzgeber hat die Eigenheimzulagenförderung mit dem Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage abgeschafft. Begünstigt sind nach § 19 Abs. 9 EigZulG nur noch Objekte, bei denen der Baubeginn/Kaufvertrag vor dem 1.1.2006 datiert.
Veräußerungsgewinne
Auch bei Einkünften aus der Veräußerung einer spanischen Immobilie steht das Besteuerungsrecht sowohl Spanien als auch Deutschland zu. Die OFD weist aber darauf hin, dass die Doppelbesteuerung nach der neueren BFH-Rechtsprechung (Beschluss v. 19.5.2010, I B 191/09, Tz. 28) nicht mehr über die Anrechnungsmethode gelöst werden kann. Dieser Auffassung hat sich die Finanzverwaltung mittlerweile angeschlossen.
Somit dürfen spanische Veräußerungsgewinne derzeit nicht mehr in die Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer einbezogen werden; in allen offenen Fällen ist die Freistellungsmethode (Art. 23 Abs. 1a DBA-Spanien) zu wählen. Allerdings unterliegen die Einkünfte dem Progressionsvorbehalt.
Hinweis: Die Freistellung der Veräußerungsgewinne ist allerdings nur eine Übergangslösung, da das neue DBA-Spanien 2011 ausdrücklich die Anwendung der Anrechnungsmethode vorsieht (Art. 22 Abs. 2b) Nr. VII) DBA-Spanien 2011).
Zusammenarbeit der Behörden
Abschließend weist die OFD darauf hin, dass die deutschen Steuerbehörden ein Auskunftsersuchen (nach Maßgabe des Art. 26 DBA-Spanien bzw. des EG-Amtshilfe-Gesetzes) an die spanischen Finanzbehörden richten können, um Besteuerungsfragen zu klären.
OFD Frankfurt, Verfügung v. 16.5.2012, S 1301 A - ES.08 - St 56
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3545
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
882
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
698
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
572
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4126
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
406
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
326
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
303
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
259
-
Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
30.09.2026
-
Leistungsort bei grenzüberschreitender KFZ-Überlassung zur Privatnutzung
29.09.2026
-
Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
25.09.2026
-
Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Wahlhelfer
22.09.2026
-
Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
21.09.2026
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
-
Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
-
Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026