Grundsteuerliche Behandlung von kommunalen Kindertageseinrichtungen
Mit Urteil vom 12.7.2012, I R 106/10 (DStR 2012 S. 1912) hat der BFH klargestellt, dass ein von einer Kommune betriebener Kindergarten kein Hoheitsbetrieb, sondern ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) ist. Aus diesem Grund ist die Grundsteuerbefreiung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG i. V. m. § 3 Abs. 3 GrStG mangels eines öffentlichen Dienstes oder Gebrauchs ausgeschlossen.
Da in Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Horte etc.) üblicherweise die Förderung der Erziehung bzw. die Förderung der Jugendhilfe und damit grundsätzlich gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO) verfolgt werden, ist die Grundsteuerbefreiung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a GrStG zu gewähren, wenn das Grundstück von der inländischen Person öffentlichen Rechts für solche Zwecke genutzt wird (subjektive und objektive Voraussetzungen liegen vor). Ggf. ist eine Aufteilung gem. § 8 GrStG zu beachten.
Für die Entscheidung, ob gemeinnützige Zwecke verfolgt werden bzw. das Grundstück für gemeinnützige Zwecke genutzt wird, ist die im Rahmen der Körperschaftsteuer getroffene Entscheidung zu übernehmen. Fehlt es wegen der Geringfügigkeit der Erträge bzw. Einnahmen (§ 24 KStG, § 64 Abs. 3 AO) an einer Entscheidung des zuständigen Körperschaftsteuerbezirks, ist aus Vereinfachungsgründen vom Vorliegen eines steuerunschädlichen Zweckbetriebes auszugehen und die Grundsteuerbefreiung zu gewähren.
OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung v. 17.9.2013, Kurzinfo Einheitsbewertung Nr. 02/2013
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.2005
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
740
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
650
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
518
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4056
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
363
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
341
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
303
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
276
-
Musterantrag für Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG
220
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
-
Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
-
Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
08.09.2026
-
Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026