LfSt: Umsatzsteuerbetrug in Millionenhöhe bei Autokauf

Die Verfahrensweise der bandenmäßig organisierten Tätergruppen ist nicht neu, wird aber trotzdem immer wieder zum Schaden von deutschen Autohändlern und der Staatskasse durch Betrug im Bereich Umsatzsteuer genutzt.

Aufgrund eines Hinweises der Kriminalpolizei in einem aktuellen Fall im nördlichen Rheinland-Pfalz wurde bekannt, dass eine osteuropäische Tätergruppe mit Tatbeteiligten u. a. aus Rumänien bei deutschen Autohändlern versucht, unter Angabe einer echten ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) umsatzsteuerfrei Fahrzeuge zu erwerben.

Landesamt für Steuern warnt Autohändler vor missbräuchlich genutzten ausländischen USt-Identifikationsnummern

Dem tatsächlichen Inhaber der USt-IdNr. ist nach bisherigen Ermittlungen von einem Erwerb von Fahrzeugen in seinem Namen und mit seiner steuerlichen Identität nichts bekannt. Durch die Übergabe der Fahrzeuge ohne Berechnung von Umsatzsteuer entsteht ein erheblicher finanzieller Schaden. Allein im aktuellen Fall wurden Steuern in Höhe von mehr als 1 Mio. EUR hinterzogen.
Vor diesem Hintergrund warnt das Landesamt für Steuern Kfz-Händler, die Identität der Käufer und des angeblichen Auftraggebers (Ausländischer Unternehmer in dessen Auftrag und mit dessen USt-IdNr. die Fahrzeuge angeblich erworben werden sollen) zu überprüfen.
Im vorliegenden Fall war besonders auffällig, dass die rumänische Tätergruppe als vor Ort auftretende Käufer die USt-IdNr. eines italienischen Unternehmers angegeben hatte. Gerade in solch wirtschaftlich ungewöhnlichen Verkaufskonstellationen ist Vorsicht geboten.

Für Hinweise und Fragen stehen die örtlich zuständigen Steuerfahndungsstellen in den Finanzämtern Koblenz, Mainz-Süd, Neustadt und Trier jederzeit zur Verfügung.

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz v. 23.2.2016