LfSt: Elektronisch Einspruch beim Finanzamt einlegen

Im ElsterOnline-Portal besteht bereits seit 2010 die Möglichkeit, elektronisch Einspruch gegen bestimmte Verwaltungsakte (z. B. die Einkommensteuerfestsetzung) bei den sächsischen Finanzämtern einzulegen.

Mit dem Projekt Elster verfolgen Bund und Länder das Ziel, die Abgabe und Bearbeitung von Steuererklärungen und steuerlichen Sachverhalten durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel bürgerfreundlicher und weniger verwaltungsaufwendig zu gestalten. Weitere Informationen zu Elster erhalten Sie unter www.elster.de.

Elektronische Einspruchsübermittlung mit „ERiC“

Seit August 2016 besteht für alle kommerziellen Anbieter von Steuer-, Finanz- oder Lohnbuchhaltungsprogrammen mit der Integration der Elster-Clientsoftware („ERiC“) die Möglichkeit, ebenfalls die elektronische Einspruchsübermittlung anzubieten. Inwiefern das genutzte Produkt bereits die elektronische Einspruchsübermittlung unterstützt, erfahren Sie von Ihrem Softwareanbieter.

Einspruch fristgerecht einlegen

Der elektronische Einspruch wird in einem Formular strukturiert erfasst und dann authentifiziert an das Finanzamt übermittelt. Zusätzlich kann man auch die Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO beantragen. Die elektronische Übermittlung des Einspruchs erspart Ihnen neben dem Porto die Postlaufzeit und hilft, den Einspruch fristgerecht einzulegen. Mit der sofortigen elektronischen Annahmebestätigung erhalten Sie zudem einen Beleg über den erfolgreichen Eingang des Einspruchs im Finanzamt.

Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen v. 2.12.2016

Schlagworte zum Thema:  ELSTER, Einspruch, Verwaltungsakt