Elektronisch Einspruch beim Finanzamt einlegen
Mit dem Projekt Elster verfolgen Bund und Länder das Ziel, die Abgabe und Bearbeitung von Steuererklärungen und steuerlichen Sachverhalten durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel bürgerfreundlicher und weniger verwaltungsaufwendig zu gestalten. Weitere Informationen zu Elster erhalten Sie unter www.elster.de.
Elektronische Einspruchsübermittlung mit „ERiC“
Seit August 2016 besteht für alle kommerziellen Anbieter von Steuer-, Finanz- oder Lohnbuchhaltungsprogrammen mit der Integration der Elster-Clientsoftware („ERiC“) die Möglichkeit, ebenfalls die elektronische Einspruchsübermittlung anzubieten. Inwiefern das genutzte Produkt bereits die elektronische Einspruchsübermittlung unterstützt, erfahren Sie von Ihrem Softwareanbieter.
Einspruch fristgerecht einlegen
Der elektronische Einspruch wird in einem Formular strukturiert erfasst und dann authentifiziert an das Finanzamt übermittelt. Zusätzlich kann man auch die Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO beantragen. Die elektronische Übermittlung des Einspruchs erspart Ihnen neben dem Porto die Postlaufzeit und hilft, den Einspruch fristgerecht einzulegen. Mit der sofortigen elektronischen Annahmebestätigung erhalten Sie zudem einen Beleg über den erfolgreichen Eingang des Einspruchs im Finanzamt.
Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen v. 2.12.2016
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.8145
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
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15.04.2026