Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
Das frühere BMF-Schreiben v. 5.12.2017, III C 3 - S 7117-a/16/10001 (Haufe Index 11380024) wird um folgende Regelung ergänzt: Es wird nicht beanstandet, wenn auf bis zum 31.12.2016 erbrachte juristische Dienstleistungen von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe, die nicht Notare sind, die bisherige Regelung nach Abschn. 3a.3 Abs. 7 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses angewendet wird.
BMF, Schreiben v. 13.2.2018, III C 3 - S 7117-a/16/10001, veröffentlicht am 19.2.2018.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
995
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
865
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7776
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
612
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
470
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
459
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
366
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
348
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
-
Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
-
Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
-
Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
-
Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
-
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026