Gewerbesteuerliche Maßnahmen wegen der gestiegenen Energiekosten
Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine und die daraufhin beschlossenen Sanktionen der EU begründen teils schwerwiegende Folgen für Unternehmen in Deutschland. Daher reagiert die Finanzverwaltung mit folgenden Erleichterungen für Unternehmen:
Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Nach § 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG kann auch das Finanzamt bei Kenntnis veränderter Verhältnisse hinsichtlich des Gewerbeertrags für den laufenden Erhebungszeitraum die Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen veranlassen. Das gilt insbesondere für die Fälle, in denen das Finanzamt Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen anpasst (R 19.2 Abs. 1 Satz 5 GewStR).
Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen sollen die Finanzämter bis zum 31.3.2023 eingehenden Anträgen keine strengen Anforderungen stellen. Über Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen unter Einbeziehung der aktuellen Situation soll zeitnah entschieden werden. Auch eine rückwirkende Anpassung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das Jahr 2022 ist im Rahmen der Ermessensentscheidung möglich.
Gemeinde ist an die Festsetzung des Finanzamts gebunden
Nimmt das Finanzamt eine Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen vor, ist die betreffende Gemeinde hieran bei der Festsetzung ihrer Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gebunden (§ 19 Abs. 3 Satz 4 GewStG).
Für etwaige Stundungs- und Erlassanträge gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang mit Auswirkungen des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine, dass diese an die Gemeinden und nur dann an das zuständige Finanzamt zu richten sind, wenn die Festsetzung und die Erhebung der Gewerbesteuer nicht den Gemeinden übertragen worden ist (§ 1 GewStG und R 1.6 Abs. 1 GewStR).
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 20.10.2022
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6445
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.930
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3166
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.141
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.524
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.201
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.094
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
919
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8672
-
Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
09.12.2025
-
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten
09.12.2025
-
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
09.12.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
08.12.2025
-
AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
-
Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen
03.12.2025
-
Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2026
02.12.2025
-
Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
01.12.2025
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
26.11.2025
-
Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026
26.11.2025