Was Mütter und Väter zur Einkommensteuer wissen sollten
Aber wie hoch ist der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer? Wer kann diesen geltend machen? Und wem steht ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes zu? Antworten unter anderem auf diese Fragen gibt nun die neue Broschüre "Familien und Steuern" des Brandenburgischen Finanzministeriums. Diese erklärt anschaulich, was Eltern rund um die Einkommensteuer wissen sollten.
"Das Glück und die Freude, die Kinder ihren Eltern bereiten, ist nicht in Cent und Euro messbar", sagte Brandenburgs Finanzminister Dr. Helmuth Markov zur Vorstellung der neuen Broschüre in Potsdam. "Gleichwohl sind Mütter und Väter finanziell deutlich stärker gefordert als kinderlose Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Insofern ist es richtig, dass bei der Einkommensteuer Eltern besser gestellt werden. Schließlich sichern Kinder die Zukunft unseres Gemeinwohls. Mütter und Väter, die Kinder großziehen, leisten somit einen unverzichtbaren Beitrag für die gesamte Gesellschaft", betonte Markov.
Er verwies darauf, dass der Gesetzgeber Familien noch viel stärker unterstützen könnte. "Und ich persönlich bin auch der Ansicht, dass gerade einkommensschwache Mütter und Väter noch mehr Unterstützung verdient haben. Umso wichtiger ist es, dass Familien die ihnen zustehenden Vorteile bei der Einkommensteuer auch nutzen", erläuterte der Finanzminister die Motivation seines Hauses, die neue Broschüre aufzulegen. Denn man habe festgestellt, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht alle die ihnen zustehenden Steuervorteile kennen.
Zum Hintergrund:
Die Broschüre kann auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen (Publikationen) und der Finanzämter in Brandenburg (Broschüren und Informationsmaterial) heruntergeladen werden. Außerdem liegt sie in allen Finanzämtern aus und kann beim Finanzministerium (Telefon: 0331 / 866 6012) auch als Druckexemplar kostenlos bestellt werden.
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. 19.7.2013
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.2185
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.447
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
907
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
8196
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
763
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
625
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4342
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
423
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
419
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
417
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
-
Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
-
Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
-
Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
-
Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026