Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung
Die neue Broschüre „Handicap und Steuern“ des Brandenburgischen Finanzministeriums vermittelt auf anschauliche Weise wissenswerte steuerrechtliche Sonderregelungen für behinderte Menschen rund um Einkommen- und Lohnsteuer, Vermögensbildung und Kraftfahrzeugsteuer. Die dargebotenen Informationen sind dabei nicht nur für die betroffenen Personen selbst, sondern auch für deren Angehörige sowie Betreuer und Pflegepersonal interessant.
„Etwa ein Sechstel der Brandenburgerinnen und Brandenburger müssen mit Behinderungen leben. Das sind rund 435.000 Menschen“, sagte Finanzminister Christian Görke heute zur Vorstellung der neuen Broschüre in Potsdam. „Mir persönlich liegt es sehr am Herzen, dass Menschen mit Behinderung die für sie notwendige Unterstützung erhalten. Deshalb wollen wir die Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Handicap sowie ihre Angehörigen über die ihnen zustehenden steuerrechtlichen Vorteile informieren, damit sie diese dann auch nutzen können“, betonte Görke. Die Broschüre „Handicap und Steuern“ ist die aktuellste Ausgabe einer Reihe von Broschüren zu Steuerthemen für bestimmte steuerpflichtige Bevölkerungsgruppen. So bietet das Finanzministerium unter anderem auch Publikationen mit Steuerthemen für Rentner, Familien und Vereine an.
Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Betreuer sehen sich bei der Steuererklärung zahlreichen Fragen ausgesetzt:
- Wie setzt sich der zusätzliche Pauschbetrag für behinderte Menschen bei der Einkommen- und Lohnsteuer zusammen?
- Was muss man beachten, um behinderungsbedingte Krankheitskosten geltend machen zu können?
- Wie ermittelt man den notwendigen Lebensbedarf des eigenen behinderten Kindes?
- Wie wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steuerlich geltend gemacht?
Die neue Broschüre „Handicap und Steuern“ soll einen ersten Überblick über wichtige Steuererleichterungen für behinderte Menschen bieten.
Die Broschüre kann auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen und der Finanzämter in Brandenburg heruntergeladen werden. Außerdem liegt sie in allen Finanzämtern aus und kann beim Finanzministerium auch als Druckexemplar kostenlos bestellt werden.
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. 5.8.2014
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