Begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft
Auffassung der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung stellt für die Abgrenzung insbesondere auf den Umfang der Geschäfte und eine umfangreiche Organisationsstruktur zur Durchführung der Geschäfte ab. Somit wird ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb regelmäßig bejaht, wenn das Unternehmen über mehr als 300 eigene Wohnungen verfügt (R E 13b. 13 Abs. 3 ErbStR 2011).
Entscheidung des BFH
Anders hingegen die Wertung durch den BFH (Urteil vom 24.10.2017 - II R 44/15, BFH/NV 2015, S. 502). Der BFH sieht einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Bereich der Immobilienverwaltung nur als gegeben an, wenn zusätzliche qualifizierte Sonderleistungen erbracht werden, die das bei einer langfristigen Vermietung übliche Maß einer Vermietertätigkeit überschreiten. Folglich ist auf die ertragsteuerrechtlich maßgebenden Abgrenzungskriterien zur Einstufung einer Vermietungstätigkeit als private Vermögensverwaltung oder als gewerbliche Tätigkeit abzustellen. Solche ins Gewicht fallenden, nicht üblichen Sonderleistungen können z.B. die Übernahme der Reinigung der vermieteten Wohnungen oder die Bewachung des Gebäudes sein. Nicht relevant ist hingegen die Anzahl der vermieteten Wohnungen. Auch eine gewerbliche Prägung i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG genügt allein nicht für die Bejahung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.
Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung
In einem gemeinsamen Erlass haben sich die obersten Finanzbehörden der Länder darauf verständigt, das Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden - sog. Nichtanwendungserlass. Es wird mit Bindungswirkung für alle Finanzämter verfügt, dass weiterhin an der bisherigen typisierenden Betrachtungsweise in R E 13b.13 Abs. 3 ErbStR 2011 festzuhalten ist.
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 23.4.2018
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9355
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.058
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
879
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
771
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6926
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
657
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
342
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
295
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
284
-
Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
-
Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
-
Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026